Erzbistum Paderborn
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Dokumente des Erzbischofs

Nr. 84Beschluss der Bundeskommission vom 19. März 2026 –
Korrekturbeschluss AVR 2027

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A.
Beschlusstext:

  1. Änderung der Überschrift und des Inhaltsverzeichnisses
    1. Die Überschrift wird wie folgt neu gefasst:
      „Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR)“
    2. Im Inhaltsverzeichnis wird „Anhang Besondere Regelungen für Praktikanten (Praktikanten)“ in „Anhang Praktikanten“ geändert.
    3. Im Inhaltsverzeichnis wird „Anhang Ärztlicher Dienst (ÄD)“ in „Anhang Ärztlicher Dienst“ geändert.
  2. Änderungen in den AVR
    1. Änderung in Abschnitt II Arbeitszeit
      a.)
      In § 17 Abs. 6 wird das Wort „Vollzeitmitarbeitern“ durch das Wort „Vollzeitmitarbeiter“ ersetzt.
    2. Änderung in Abschnitt III Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen
      a.)
      In § 28 Abs. 4 Buchstabe a) wird „§ 25“ gestrichen. Die Abkürzung „Abs.“ wird durch das Wort „Absatz“ ersetzt.
      b.)
      In § 28 Abs. 4 Buchstabe b) werden „(§ 2 Abs. 4)“ und „§ 25“ gestrichen. Die Abkürzung „Abs.“ wird durch das Wort „Absatz“ ersetzt.
      c.)
      In § 28 Abs. 4 Buchstabe c) werden „(§ 2 Abs. 3)“, „(§ 2 Abs. 4)“ und „§ 25“ gestrichen. Die Abkürzung „Abs.“ wird durch das Wort „Absatz“ ersetzt.
      d.)
      In § 28 Abs. 4 Buchstabe d) werden „(§ 2 Abs. 3)“ und „§ 25“ gestrichen. Die Abkürzung „Abs.“ wird durch das Wort „Absatz“ ersetzt.
      e.)
      In § 28 Abs. 4 Buchstabe e) wird in den Sätzen 1 und 2 jeweils „(§ 2 Abs. 5)“ gestrichen.
      f.)
      In § 29 Abs. 4 Buchstabe b) wird das Wort „Reglung“ durch das Wort „Regelung“ ersetzt.
      g.)
      In § 29 Abs. 6 wird „Satz 1“ durch „Absatz 5“ ersetzt. In der Anmerkung zu Absatz 6 wird im elften Spiegelstrich das Wort „vorbereiten“ durch das Wort „Vorbereiten“ ersetzt.
      h.)
      In § 39 Abs. 3 werden die Wörter „(Anhang Auszubildende)“ gestrichen.
      i.)
      In § 40 Abs. 3 werden die Wörter „(Anhang Auszubildende)“ gestrichen.
    3. Änderungen in Abschnitt IV Urlaub und Arbeitsbefreiung
      a.)
      In § 44 Abs. 1 werden die Wörter „(Anhang Auszubildende)“ gestrichen.
      b.)
      In § 44 Abs. 6 wird die Satznummer 1 gestrichen.
      c.)
      In § 45 Abs. 1 werden die Wörter „(Anhang Auszubildende)“ gestrichen.
      d.)
      In § 49 Abs. 9 wird nach dem Wort „Dienstbezüge“ der Paragrafenverweis „(§ 27)“ eingefügt.
    4. Änderung in Abschnitt V Befristung und Beendigung des Dienstverhältnisses
      a.)
      In § 54 Abs. 4 Satz 6 wird die Abkürzung „i.S.d.“ durch die Wörter „im Sinne des“ ersetzt.
    5. Änderungen Anhänge
      Nach § 59 wird die Aufzählung der Anhänge wie folgt geändert:
      „Anhang Besondere Regelungen für Praktikanten (Praktikanten)“ in „Anhang Praktikanten“ und „Anhang Ärztlicher Dienst (ÄD)“ in „Anhang Ärztlicher Dienst“
  3. Änderungen im Anhang Entgeltordnung (EGO)
    1. In Teil A Allgemeiner Teil, Abschnitt II, Ziffer 2, Entgeltgruppe 13, Fallgruppe 2 wird jeweils bei den Buchstaben a und b das Punktzeichen „.“ durch das Klammerzeichen „)“ ersetzt.
    2. In Teil B Besonderer Teil, Abschnitt XI Ziffer 2c wird nach der Entgeltgruppe 15 die Anmerkung gestrichen.
    3. In Teil B Besonderer Teil, Abschnitt XI wird in Ziffer 21 das Wort „besetz“ durch das Wort „besetzt“ ersetzt.
    4. In Teil B Besonderer Teil, Abschnitt XXIV wird in Entgeltgruppe S10 Fallgruppe 8 nach der Nummerierung „c)“ die Nummerierung „b)“ durch „d)“ ersetzt.
    5. In Teil B Besonderer Teil, Abschnitt XXIV wird der Satz 1 der Anmerkung 1b wie folgt neugefasst:
      „b) Mitarbeiter in Ausbildungs- oder Berufsbildungsstätten, Berufsförderungswerkstätten oder Werkstätten für Menschen mit Behinderung erhalten für die Dauer ihrer Tätigkeit in der beruflichen Anleitung/Ausbildung oder im begleitenden sozialen Dienst eine monatliche Zulage von 65,00 Euro.“
  4. Änderungen im Anhang Tabellen
    Im Anhang Tabellen wird das Inhaltsverzeichnis wie folgt neu gefasst:
    „Tabellen Regionalkommission BW, Bayern, Mitte, Nord, NRW
    Tabellenentgelt für Mitarbeiter in den Entgeltgruppen (in Euro)
    Tabellenentgelt für Mitarbeiter in den S-Gruppen (in Euro)
    Tabellenentgelt für Mitarbeiter in P-Gruppen (in Euro)
    Bereitschaftsdienstentgelt (§ 17 AVR)
    Bereitschaftsdienstentgelt für Mitarbeiter in Krankenhäusern (§ 17a AVR)
    Tabellenentgelt für Mitarbeiter in Vergütungsgruppen (in Euro)
    Tabellen Regionalkommission Ost
    Tabellenentgelt für Mitarbeiter in den Entgeltgruppen (in Euro)
    Tabellenentgelt für Mitarbeiter in den S-Gruppen (in Euro)
    Tabellenentgelt für Mitarbeiter in P-Gruppen (in Euro)
    Bereitschaftsdienstentgelt (§ 17 AVR)
    Bereitschaftsdienstentgelt für Mitarbeiter in Krankenhäusern (§ 17a AVR)
    Tabellenentgelt für Mitarbeiter in Vergütungsgruppen (in Euro)“
  5. Änderungen im Anhang Zusätzliche Altersversorgung
    1. Änderungen in der Versorgungsordnung A
      a.)
      In § 1a Abs. 7 Satz 1 wird die Abkürzung „i.S.d.“ durch die Worte „im Sinne des“ ersetzt.
      b.)
      In § 2 Abs. 2 Satz 1 wird die Abkürzung „i.S.d“ durch die Worte „im Sinne des“ ersetzt.
    2. Änderungen in der Versorgungsordnung B
      a.)
      In § 8a Abs. 2 Satz 3 wird die Abkürzung „i.S.d.“ durch die Worte „im Sinne des“ ersetzt.
      b.)
      In § 9 Abs. 6 Satz 1 wird die Abkürzung „i.S.d“ durch die Worte „im Sinne des“ ersetzt.
    3. Änderungen in der Versorgungsordnung C
      a.)
      In § 8 Abs. 6 Satz 1 wird die Abkürzung „i.S.d“ durch die Worte „im Sinne des“ ersetzt.
      b.)
      In § 9 Abs. 7 Satz 2 wird die Abkürzung „i.S.d“ durch die Worte „im Sinne des“ ersetzt.
  6. Änderungen im Anhang Beihilfe
    1. Änderungen im Teil I. Ordnung über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen
      a.)
      In Absatz 2 werden das Kommazeichen und die Worte „ , sofern Ziffer 4 nichts anderes bestimmt“ gestrichen.
      b.)
      In Absatz 3 werden das Kommazeichen und die Worte „ , sofern nicht Absatz 4 anzuwenden ist“ gestrichen.
    2. Änderungen im Teil III. Geburtshilfe
      a.)
      In Absatz 2 werden das Kommazeichen und die Worte „ , sofern Absatz 4 nicht anderes bestimmt“ gestrichen.
      b.)
      In Absatz 3 werden das Kommazeichen und die Worte „sofern nicht Absatz 4 anzuwenden ist“ gestrichen.
  7. Änderungen im Teil I. des Anhangs Auszubildende (Azubis)
    § 1 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
    In Satz 1 wird das Wort „Diese“ mit einem „r“ ergänzt und das Wort „Anlage“ durch das Wort „Anhang“ ersetzt. In Satz 2 werden die Wörter „Anhang Auszubildende“ gestrichen.
  8. Änderungen im Teil II. des Anhangs Auszubildende (Azubis)
    1. Änderung im Abschnitt A
      In § 3 Abs. 5 wird nach „§ 35“ „AVR“ hinzugefügt.
    2. Änderung im Abschnitt B
      In § 3 Abs. 4 wird nach „§ 35“ „AVR“ hinzugefügt.
    3. Änderung im Abschnitt C
      In § 3 Abs. 4 wird Paragraf „§ 31“ durch den Paragrafen „§ 35 AVR“ ersetzt.
    4. Änderung im Abschnitt D
      In § 2 Abs. 3 wird nach „§ 35“ „AVR“ hinzugefügt.
    5. Änderung in Abschnitt E
      In § 2 Abs. 4 wird nach „§ 35“ „AVR“ hinzugefügt.
    6. Änderungen in Abschnitt F
      a.)
      In § 5 Abs. 1 Buchstabe b) wird das Wort „nach“ und die Wörter „Anhang Auszubildende“ gestrichen.
      b.)
      In § 5 Abs. 1 Buchstabe c) wird das Wort „nach“ gestrichen.
      c.)
      In § 8 wird nach „§ 35“ „AVR“ hinzugefügt.
    7. Änderung in Abschnitt H
      In § 2 Abs. 4 wird nach „§ 35“ „AVR“ hinzugefügt.
    8. Änderungen in Abschnitt I
      a.)
      In § 1 (RK Nord) werden die Satznummern 1 und 2 hinzugefügt. In Satz 2 wird nach „Teil II.“ „AVR“ gestrichen.
      b.)
      In § 3 Abs. 3 wird die Abkürzung „Abs.“ durch das Wort „Absatz“ ersetzt.
      c.)
      In § 3 Abs. 6 wird nach „§ 35“ „AVR“ hinzugefügt.
      d.)
      In § 6 (RK Bayern) werden in Satz 4 die Worte „der Anlage 7b der AVR“ durch die Worte „des Anhangs Praktikanten“ ersetzt.
    9. Änderung in Abschnitt J
      In § 2 Satz 2 wird die Praktikantenvergütung wie folgt auf die Werte vom 1. April 2022 korrigiert:
      „im ersten Ausbildungsjahr
      1.190,69 Euro
      im zweiten Ausbildungsjahr
      1.252,07 Euro
      im dritten Ausbildungsjahr
      1.353,38 Euro“
      Redaktioneller Hinweis: In den AVR in der Fassung ab 1. Januar 2027 wird Abschnitt J mit dem Vermerk „(kein Abdruck wegen Fristablauf)“ abgedruckt.
    10. Änderungen im Abschnitt K
      a.)
      In § 3 Abs. 1 Satz 2 wird die Ausbildungsvergütung wie folgt korrigiert:
      „im ersten Ausbildungsjahr
      1.414,91 Euro
      im zweiten Ausbildungsjahr
      1.473,21 Euro“
      b.)
      In § 3 Abs. 2 wird nach „§ 35“ „AVR“ hinzugefügt.
  9. Änderungen im Anhang Besondere Regelungen für Praktikanten (Praktikanten)
    1. Die Überschrift des Anhangs wird wie folgt neugefasst:
      „Anhang Praktikanten“
    2. Nach der Überschrift des Anhangs wird im Inhaltsverzeichnis „Abschnitt A“ eingefügt.
  10. Änderungen im Teil II des Anhangs Lehrkräfte
    1. In § 2 wird nach dem Wort „Anlage“ die Worte „zu diesem Paragrafen“ eingefügt.
    2. In der Anlage zu § 2 werden beim Tätigkeitsmerkmal zur E 15 die Worte „bis 150 Schüler, Stellvertretende Schulleitung“ gestrichen.
  11. Änderungen im Anhang Ärztlicher Dienst (ÄD)
    1. Die Überschrift des Anhangs Ärztlicher Dienst (ÄD) wird wie folgt neugefasst:
      „Anhang Ärztlicher Dienst“
    2. In § 3 Abs. 5 Satz 3 wird die Abkürzung „i.S.d“ durch die Worte „im Sinne des“ ersetzt.
    3. In § 6 Abs. 11 Satz 6 wird die Abkürzung „i.S.d“ durch die Worte „im Sinne des“ ersetzt.
    4. In § 15 Abs. 4 wird in Satz 2 der Buchstabe „B“ durch den Buchstaben „b“ ersetzt.
    5. In § 17 Abs. 4 Satz 4 wird die Zahl „4544“ durch die Zahl „45“ ersetzt.
  12. Änderung im Anhang Fahrdienste
    In § 6 Abs. 2 werden die Satznummern 1 und 2 eingefügt.
  13. Änderung im Anhang Kurzarbeit
    1. In § 1 Abs. 1 wird nach dem Wort „Mitarbeiter“ ein Kommazeichen „,“ eingefügt.
    2. In § 2 Abs. 2 Satz 2 wird die Abkürzung „i.S.d“ durch die Worte „im Sinne des“ ersetzt.
  14. Änderung im Anhang Überleitung
    1. Änderungen im Teil II.
      In § 4a Abs. 1 Satz 2 wird der Paragrafenverweis „§ 3 Abs. 3“ in „§ 3 Abs. 5“ geändert. Nach dem Wort „und“ und vor der Zahl „5“ wird das Paragrafenzeichen „§“ eingefügt.
    2. Änderungen im Teil III.
      a.)
      In der Anlage 2 Vergütungsgruppe für Mitarbeiter (allgemein) wird die Reihenfolge der Vergütungsgruppen 9a und 9 geändert. Nach der Vergütungsgruppen 8 wird die Vergütungsgruppe 9a mit den Ziffern 1 bis 8 eingefügt und nach der Vergütungsgruppe 9 wird die Vergütungsgruppe 9a mit den Ziffern 1 bis 8 gestrichen.
      b.)
      In den Anmerkungen zu den Tätigkeitsmerkmalen der Vergütungsgruppen 1 bis 12 der Anlage 2 Vergütungsgruppe für Mitarbeiter (allgemein) wird in der Anmerkung 149 die Abkürzung „i.S.d“ durch die Worte „im Sinne des“ ersetzt.
      c.)
      In den Anmerkungen zu den Tätigkeitsmerkmalen der Vergütungsgruppen 4b bis 8 der Anlage 2e Vergütungsgruppen für Mitarbeiter im Rettungsdienst/Krankentransport wird bei der Anmerkung 12 „(RK Bayern):“ hinzugefügt.
  15. Anhang Beschlüsse der Zentralen Arbeitsrechtlichen Kommission (ZAK)
    Die Beschlüsse der ZAK werden in der jeweils gültigen Fassung in den Anhang Beschlüsse der Zentralen Arbeitsrechtlichen Kommission (ZAK) aufgenommen. Die Beschlüsse der ZAK sind keine Beschlussmaterie der Arbeitsrechtlichen Kommission.
  16. Inkrafttreten
    Der Beschluss tritt zum 19. März 2026 in Kraft.
Paderborn, 18. Mai 2026
Der Erzbischof von Paderborn
L.S.
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Erzbischof
Gz.: 5/1318.20/9/2-2026
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B.
Regelungsziel und wesentlicher Inhalt

Mit dem Beschluss wird der Beschluss der Bundeskommission vom 9. Oktober 2025 korrigiert.
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C.
Beschlusskompetenz

Die Regelungen betreffen Rechtsnormen über den Inhalt des Dienstverhältnisses nach § 1 Abs. 4 Satz 1 AK-Ordnung. Damit besteht die Kompetenz der Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission gem. § 13 Abs. 1 Satz 1 AK-Ordnung zur Regelung.

Personalnachrichten

Nr. 85Personalchronik

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Personalveränderungen Kleriker
Verfügungen des Erzbischofs
Ernennungen
Dr. Althaus, Rüdiger, Msgr., Professor an der Theologischen Fakultät Paderborn, für weitere zwei Jahre zum Vizeoffizial am Erzbischöflichen Diözesan- und Metropolitangericht Paderborn: 27.4.2026
Kickum, Benedikt, Pastor, zum Offizialatsrat am Erzbischöflichen Offizialat Paderborn: 29.5./1.6.2026
Kreutzmann, Andreas, Pastor, Diözesanbeauftragter für die Diakone im Erzbistum Paderborn, zusätzlich zur Mitarbeit in der Leitung des Erzbischöflichen Priesterseminars Paderborn: 30.4.2026
DDr. Retterath, Marc, Offizialatsrat am Erzbischöflichen Offizialat in Paderborn, zusätzlich zum Lehrbeauftragten für die liturgische Ausbildung der Seminaristen am Erzbischöflichen Priesterseminar Paderborn: 27.3./1.4.2026
Versetzungen in den endgültigen Ruhestand
Cloer, Martin, Pastor, als Vikar in Helden und als Seelsorger im Pastoralen Raum Pastoralverbund Attendorn: 17.11.2025/1.3.2026
Möller, Ulrich, Pfarrer, als Pastor im Pastoralen Raum Pastoralverbund Lippstadt: 17.11.2025/1.5.2026
Nowak, Hubert, als Pastor im Pastoralen Raum Pastoralverbund Netpherland: 13.4./1.5.2026
Ramsel, Ludwig, aus dem aktiven Dienst als Ständiger Diakon mit Zivilberuf im Pastoralen Raum Pastoralverbund Delbrück-Hövelhof: 27.2./1.4.2026
Verfügungen des Generalvikars
Ernennungen/Beauftragungen
Appel, Norbert, Pfarrer, Pastor im Pastoralen Raum Pastoralverbund Ruhrseen – Hagen-Nord, zum Pastor im Pastoralen Raum Boele: 30.3./1.4.2026
Baumeister, Hubert, Ständiger Diakon, mit den Aufgaben eines nebenberuflichen Diakons mit Zivilberuf im Pastoralen Raum Pastoralverbund Südlippe-Pyrmont: 23.1./1.3.2026
Ebbers, Alfons, Ständiger Diakon, mit den Aufgaben eines nebenberuflichen Diakons mit Zivilberuf im Pastoralen Raum Pastoralverbund Brakeler Land: 18.3./1.4.2026
Faust, Günter, Krankenhauspfarrer, unter Aufrechterhaltung der bisherigen Aufgaben sowie unter Entpflichtung als Subsidiar im Pastoralen Raum Pastoralverbund Ruhrseen – Hagen-Nord zusätzlich zum Subsidiar im Pastoralen Raum Boele: 30.3./1.4.2026
P. Hartmann, Frank OFM, zum Pastor im Pastoralen Raum Pastoralverbund Dortmund-Mitte: 1.10.2025
Jux, Markus, Ständiger Diakon im Pastoralen Raum Pastoralverbund Steinheim, mit den Aufgaben eines nebenberuflichen Diakons mit Zivilberuf im Pastoralen Raum Pastoralverbund Südlippe-Pyrmont: 18.3./1.5.2026
Kolodziejczyk, Jan, Pastor im Pastoralen Raum Pastoralverbund Ruhrseen – Hagen-Nord, zum Pastor im Pastoralen Raum Boele: 1.4.2026
P. Robert, Immanuel OCD, Seelsorger im Pastoralen Raum Pastoralverbund Ruhrseen – Hagen-Nord, zum Seelsorger im Pastoralen Raum Boele: 30.3./1.4.2026
P. Ruf, Natanael OFM, zum Pastor im Pastoralen Raum Pastoralverbund Dortmund-Mitte: 1.10.2025
P. Sajimon, Philander OCD, Seelsorger im Pastoralen Raum Pastoralverbund Ruhrseen – Hagen-Nord, zum Seelsorger im Pastoralen Raum Pastoralverbund Boele: 30.3./1.4.2026
P. Schlachter, Alois CPPS, zur seelsorglichen Mitarbeit im Pastoralen Raum Pastoralverbund Bad Driburg: 1.1.2026
Schmidtke, Christian, Pastor im Pastoralen Raum Pastoralverbund Dortmunder Westen, zusätzlich zur seelsorglichen Mitarbeit im Themenbereich „Kunst, Kultur und Kirche“ im Bereich des Stadtdekanates Dortmund: 10.4.2026
Sonntag, David F., Pastor im Pastoralen Raum Pastoralverbund Ruhrseen – Hagen-Nord, zum Pastor im Pastoralen Raum Boele: 30.3./1.4.2026
Steden, Raphael, Pastor im Pastoralen Raum Neheim und Voßwinkel, zum Pastor im Pastoralen Raum Pastoralverbund An Egge und Lippe: 3.2./1.3.226
Tril, Ihor (Lwiw/Ukraine), Vikar, Seelsorger im Pastoralen Raum Pastoralverbund Paderborn, befristet bis zum 18. Januar 2027 zur seelsorglichen Mitarbeit im Bereich des Dekanats Dortmund: 17.4./1.5.2026
Wilson, Vinoy (Trichur/Indien), Vikar, zur seelsorglichen Mitarbeit im Pastoralen Raum Pastoralverbund Börde-Egge: 3.2./1.5.2026
Entpflichtungen
Drüke, Franz Lars, Pfarrer in Boele, als Pfarrverwalter in Herdecke, Ende-Syburg und Wetter sowie als Leiter des Pastoralen Raumes Ruhrseen – Hagen-Nord: 31.3./1.4.2026
Kickum, Benedikt, als Pastor im Pastoralen Raum Pastoralverbund Am Ölbach (Verl/Schloß Holte – Stukenbrock: 16.4./1.6.2026
Beurlaubung/Freistellung
Dr. Ohm, Jakob Heinrich, als Vikar im Pastoralen Raum Herne: 27.2./1.3.2026
Personalveränderungen Laien im pastoralen Dienst
Ernennungen/Beauftragungen
Dr. Kudera, Johannes Alexander, zum Pastoralreferenten in der Gefängnisseelsorge in der Justizvollzugsanstalt Attendorn: 26.2./1.3.2026
Rudolphi, Andrea, Gemeindereferentin im Pastoralen Raum Schloß Neuhaus, Heiliger Martin, zur Gemeindereferentin in der Schulseelsorge am Schulcampus der Michaelsschulen in Paderborn: 3.2./15.4.2026
Sajewicz, Ewa, Gemeindereferentin im Pastoralen Raum Pastoralverbund Lippe-West, zur Gemeindereferentin daselbst mit Ausnahme der Pfarrei St. Peter und Paul Lage: 16.4./15.4.2026
Entpflichtungen
Grewe, Helga, als Gemeindereferentin im Pastoralen Raum Pastoralverbund Lennestadt: 3.2./1.7.2026
Schmidt, Bettina, als Gemeindereferentin in der Schulseelsorge am Schulcampus der Michaelsschulen in Paderborn: 11.11.2022/1.5.2026
Todesfälle
Althaus, Anton, Pfarrer i. R., früher Religionslehrer am Gymnasium der Stadt Meschede und anschließend Pfarrer in Arolsen, Pfarrer in Schmallenberg und danach Pfarrer in Werl, St. Peter, geboren 7. April 1943 in Eppe/Waldeck, geweiht 1. Juni 1974 in Paderborn, gestorben 17. März 2026, Grab in Korbach-Eppe
Paris, Heinrich Rudolf (Essen, fr. Paderborn), Pfarrer i. R., früher Pfarrer in Mülheim-Styrum, St. Mariä Rosenkranz, geboren 24. Oktober 1930 in Erwitte/Lippstadt, geweiht 22. Mai 1956 in Paderborn, gestorben 18. Mai 2026, Grab in Oberhausen-Styrum (Friedhof St. Joseph, Priestergruft)

Nr. 86Heilige Weihen

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Am 23. Mai 2026 erteilte Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz im Hohen Dom zu Paderborn folgendem Kandidaten die Priesterweihe:
Für die Erzdiözese Paderborn:
Schefer, Viktor
Pfarrei St. Johannes Baptist Delbrück

Nr. 87Aufnahme unter die Kandidaten für den Ständigen Diakonat (Admissio)

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Im Auftrag des Erzbischofs Dr. Udo Markus Bentz wurden durch Weihbischof Josef Holtkotte am 9. Mai 2026 in der Mutterhauskirche der Schwestern der Christlichen Liebe zu Paderborn unter die Kandidaten für den Ständigen Diakonat aufgenommen:
Grütz, Thomas
Pfarrei St. Clemens Drolshagen
Haupt, Sascha
Pfarrei St. Dionysius Herne

Bekanntmachungen des Erzbischöflichen Generalvikariates

Nr. 88Bekanntgabe des Ergebnisses der Wahl der Vertreter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Regional-KODA Nordrhein-Westfalen 2026

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Der Wahlvorstand gibt das Ergebnis der Wahl der Vertreter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Regional-KODA Nordrhein-Westfalen 2026 gemäß § 9 Abs. 4 Regional-KODA-Wahlordnung wie folgt bekannt:
  1. Die Wahl fand in der Wahlversammlung (§ 8 Regional-KODA-Wahlordnung) am 10. Juni 2026 statt.
  2. Es wurden 128 Stimmzettel abgegeben. Davon waren 128 Stimmzettel gültig und keiner ungültig. Abgegebene gültige Stimmen gemäß § 9 Abs. 4 Satz 2 Regional-KODA-Wahlordnung: 350 Stimmen
  3. Auf die einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten entfielen:
    Name, Vorname
    Gültige Stimmenzahl
    Daubhäußer, Simon
    49
    Prinz, Christine
    123
    Schmidt, Katharina
    20
    Smuga, Franz
    106
    Sting, Ingrid
    52
  4. Gewählt sind gemäß § 9 Abs. 1 Regional-KODA-Wahlordnung:
    Name, Vorname
    Gültige Stimmenzahl
    Prinz, Christine
    123
    Smuga, Franz
    106
    Sting, Ingrid
    52
  5. Die Wahl kann innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses im Kirchlichen Amtsblatt beim Wahlvorstand angefochten werden. Die Anfechtung hat unter Angabe der Gründe schriftlich zu erfolgen (§ 5 Abs. 7 KODA-Ordnung). Anfechtungsberechtigt sind die wahlvorschlagsberechtigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (vgl. § 5 Abs. 4 KODA-Ordnung). Die Anschrift des Wahlvorstandes lautet:
    KODA-Wahlvorstand
    c/o Dekanat Rietberg-Wiedenbrück
    Unter den Ulmen 23
    33330 Gütersloh
Werl, 10. Juni 2026
Unterschrift
Stumpe, Matthias
Vorsitzende/r des Wahlvorstands
gez. Matthias Stumpe
Nehm, Sabine
stv. Vorsitzende/r des Wahlvorstandes
gez. Sabine Nehm
Sellemerten, Jan
Schriftführerin/Schriftführer
gez. Sellemerten
Beinsen, Sandra
Mitglied des Wahlvorstandes
gez. Sandra Beinsen
Gockel, Sebastian
Mitglied des Wahlvorstandes
gez. S. Gockel
Maiwald, Renate
Mitglied des Wahlvorstandes
entschuldigt

Nr. 89Verlust eines Dienstausweises

Der Dienstausweis für Pastor Christian Fleiter, Nr. 11633440/1 wird wegen Verlustes für ungültig erklärt.

Nr. 90Liborikollekte

Am Fest des hl. Liborius, das dieses Jahr am Sonntag, dem 26. Juli 2026, gefeiert wird, ist in allen Kirchen des Erzbistums, und zwar in allen heiligen Messen, die Kollekte für den Dom zu halten. Die Gläubigen sollten unter Hinweis auf die Bedeutung der Bischofskirche nachdrücklich um ein großherziges Opfer gebeten werden. Der Ertrag der Kollekte ist möglichst bald an das Erzbischöfliche Generalvikariat, IBAN: DE88370601931050697009 bei der PAX-Bank für Kirche und Caritas eG (BIC: GENODED1PAX), einzusenden.
Impressum
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Körperschaft des öffentlichen Rechts
Dieses wird vertreten durch die
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Fax:
+49 (0)5251 125-1470
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generalvikariat@erzbistum-paderborn.de
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