Erzbistum Paderborn
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Dokumente der deutschen Bischöfe

Nr. 91Ratio Nationalis Institutionis Sacerdotalis gemäß can. 242 CIC

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Die von der Vollversammlung der Deutschen Bischofskonferenz am 28. September 2023 beschlossene Ratio Nationalis Institutionis Sacerdotalis wurde durch Dekret des Dikasteriums für den Klerus vom 11. März 2026 (Prot. Nr. 2026 0345) gemäß can. 242 § 1 CIC, Nr. 3 der Ratio Fundamentalis Institutionis Sacerdotalis vom 8. Dezember 2016 sowie Art. 114 § 4 der Apostolischen Konstitution Praedicate Evangelium vom 19. März 2022 ad experimentum für einen Zeitraum von fünf Jahren bestätigt. Die Promulgation ist gemäß Artikel 16 Absatz 2 des Statuts der Deutschen Bischofskonferenz erfolgt. Die Ratio Nationalis Institutionis Sacerdotalis tritt zum 1. Oktober 2026 in Kraft. Der Text ist in der Schriftenreihe Die deutschen Bischöfe der Deutschen Bischofskonferenz als Heft Nr. 118 erschienen.
Münster, 8. Juli 2026
+ Dr. Heiner Wilmer SCJ
Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz

Dokumente des Erzbischofs

Nr. 92Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Kirchlichen Datenschutz für die Erzdiözese Paderborn (KDG)
(2. KDG-Änderungsgesetz – 2. KDG-ÄndG)

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Artikel 1
Änderung des Gesetzes über den kirchlichen Datenschutz
für die Erzdiözese Paderborn – KDG

Das Gesetz über den kirchlichen Datenschutz für die Erzdiözese Paderborn (KDG) vom 6. Januar 2018 (KA 2018, Nr. 23), geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2025 (KA 2026, Nr. 16), wird wie folgt geändert:
§ 37 Absatz 2 Satz 4 wird wie folgt neu gefasst:
„§ 43 Absätze 7 und 8 gelten entsprechend.“
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Artikel 2
Aufhebung der Anordnung über den Sozialdatenschutz in der freien Jugendhilfe
in kirchlicher Trägerschaft im Erzbistum Paderborn

Die „Anordnung über den Sozialdatenschutz in der freien Jugendhilfe in kirchlicher Trägerschaft im Erzbistum Paderborn“ vom 5. Mai 2004 (KA 2004, Nr. 72) wird aufgehoben.
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Artikel 3
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt zum 1. August 2026 in Kraft.
Paderborn, 1. Juli 2026
Der Erzbischof von Paderborn
L.S.
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Erzbischof
Gz.: 1.7/1551/6/1-2026

Nr. 93Eckpunkte für die Hospizseelsorge im Erzbistum Paderborn

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Präambel
Menschen in schwierigen Lebensphasen zu besuchen, ihre Leiden nach Möglichkeit zu lindern, ihnen Trost und Beistand zu spenden, galt bereits in den christlichen Urgemeinden als eine Verpflichtung.
Vgl. Die deutschen Bischöfe, „Ich war krank und ihr habt mich besucht“ (Mt 25,36). Ein Impulspapier zur Sorge der Kirche um die Kranken, Bonn 2018.
1
Die heutige Hospizseelsorge ist eine Form der Begegnung mit Menschen in einer schweren Lebenssituation und somit Teil dieser Verpflichtung.
Seelsorge geschieht in unterschiedlichen Situationen und an unterschiedlichen Orten. Sie kann sich an einzelne Personen wenden oder an eine ganze Gruppe von Menschen (Angehörige, Zugehörige, Mitarbeitende). Seelsorge wird durch Frauen und Männer, Priester, sowie Laiinnen und Laien, im Ehrenamt oder als Beruf, im Team oder auch durch Einzelne ausgeübt. Seelsorge kann sich eher beiläufig oder sehr intensiv vollziehen; ihre Methoden und Wege sind unendlich vielfältig. Die Struktur der Seelsorge ist hochkomplex. Dieses Eckpunktepapier ist ein Anhaltspunkt. Hospizseelsorge ist mehr als dieses Papier.
Diese Eckpunkte umschreiben die Seelsorge in den stationären und ambulanten Hospizen und Hospizdiensten sowie für die Palliativversorgung in den Krankenhäusern und beziehen sich auf Hauptamtliche im pastoralen Dienst im Erzbistum Paderborn sowie auf die seelsorglichen Begleiterinnen und Begleiter im Erzbistum Paderborn.
1.
Leitgedanken
1.1
Die Hospiz- und Palliativbewegung leistet einen wesentlichen Beitrag zu einem menschenwürdigen Umgang mit Krankheit und Sterben. Die spirituelle Begleitung ist eine der vier Säulen der palliativen Versorgung und somit ein Arbeitsfeld für die Seelsorge. Für die Kirche bedeutet das eine Verpflichtung, sich zu engagieren:
„Letztlich hängt die Glaubwürdigkeit unseres Sprechens von Tod und Auferstehung als Zentrum der christlichen Botschaft davon ab, ob es geerdet ist durch eine seelsorgliche Präsenz der Kirche in der konkreten Begleitung Sterbender und ihrer Angehörigen.“
Heinz Rußmann, Diözesanbeauftragter der Hospizseelsorge Aachen, s. Beitrag „Spiritual Care als Herausforderung für das pastorale Handeln der Kirche" in: Anzeiger für die Seelsorge. Zeitschrift für Pastoral und Gemeindepraxis 11, Freiburg 2013.
2
1.2
„Du bist wichtig, weil Du eben Du bist. Du bist bis zum letzten Augenblick Deines Lebens wichtig. Und wir werden alles tun, damit Du nicht nur in Frieden sterben, sondern auch bis zuletzt leben kannst.“
Zugeschrieben: Cicely Saunders, 1918–2005, Begründerin der Hospizbewegung.
3
Das christliche Menschenbild ist die Grundlage dafür, dass die Würde des Menschen in jeder Lebensphase und ohne Rücksicht auf Geschlecht, Volk, Nationalität, Weltanschauung, Religion und gesellschaftliche Stellung geachtet wird.
1.3
In den Seelsorgeräumen sind Hospize, Hospizdienste und Palliativstationen der Kliniken exponierte Orte des Trostes. Hier wird erfahrbar, dass die Würde des Menschen unantastbar ist. Jeder Gast wird in seiner Lebensgeschichte und seinen Wünschen für die letzte Lebensphase respektiert und individuell begleitet. Im Mittelpunkt stehen Fürsorge, Würde und Linderung von Leid, nicht die aktive Beendigung des Lebens. Ein Hospiz und Hospizdienste vermitteln Trost, Geborgenheit und Selbstvertrauen. Diese Gefühle tragen wesentlich zum inneren Frieden am Lebensende, im Sterben und für die Angehörigen in ihrer Trauer bei.
1.4
Das Erzbistum Paderborn als Träger der Hospizseelsorge nimmt die Aufgabe durch speziell ausgebildete Seelsorgerinnen und Seelsorger wahr.
2.
Selbstverständnis
Seelsorge gehört zum Selbstverständnis der katholischen Kirche. Das Seelsorgeverständnis der katholischen Kirche gründet in der Botschaft der Heiligen Schrift.
2.1
Seelsorge bedeutet, wach und aufmerksam für die Bedürfnisse der und des anderen zu sein.
Das Evangelium von Jesus Christus verkündet die Liebe Gottes zu allen Menschen: „Denn Gott hat die Welt so sehr geliebt, dass er seinen einzigen Sohn hingab, damit jeder, der an ihn glaubt, nicht verloren geht, sondern ewiges Leben hat“ (Joh 3,16).
Das Evangelium erzählt auch von der Zuwendung der Menschen zueinander, die zugleich Hinwendung zu Jesus Christus bedeutet: „Denn ich war hungrig und ihr habt mir zu essen gegeben; ich war durstig und ihr habt mir zu trinken gegeben; ich war fremd und ihr habt mich aufgenommen; ich war nackt und ihr habt mir Kleidung gegeben; ich war krank und ihr habt mich besucht; ich war im Gefängnis und ihr seid zu mir gekommen. Was ihr für einen meiner geringsten Brüder getan habt, das habt ihr mir getan“ (Mt 25,35-36.40b).
2.2
Seelsorge hält die Not und den Schmerz der und des anderen mit aus.
Sie gibt Zeugnis davon, dass wir Menschen Gott um Annahme in unserer Gebrochenheit und um Vergebung unserer Schuld bitten können. Im Evangelium lesen wir: Es gilt, dass der Geist Gottes auf euch ruht und Trauernde getröstet werden (Mt 5,4).
2.3
Seelsorge zeigt sich darin, dass die Mitarbeitenden andere Wert- und Glaubensüberzeugungen achten, ohne sich selbst zu verleugnen.
Im Evangelium lesen wir: Jesus predigt, dass wir unseren Nächsten lieben sollen wie uns selbst (Mt 19,19).
2.4
Seelsorge heißt, einen Menschen in seiner Einzigartigkeit zu sehen und anzunehmen und somit seine unverlierbare Würde zu achten.
Diese unverlierbare Würde gründet bereits im ersten Schöpfungsbericht: „Gott erschuf den Menschen als sein Bild, als Bild Gottes erschuf er ihn“ (Gen 1,27). Weiter heißt es: „Was ist der Mensch, dass du an ihn denkst, des Menschen Kind, dass du dich seiner annimmst? Du hast ihn nur wenig geringer gemacht als Gott, hast ihn gekrönt mit Pracht und Herrlichkeit" (Ps 8,5-6).
3.
Rahmenbedingungen für den Dienst als Seelsorgerin und Seelsorger
3.1
Voraussetzungen
Neben der aktiven Zugehörigkeit zur katholischen Kirche bedarf es folgender persönlicher und fachlicher Voraussetzungen:
A: Persönliche Kompetenzen
  • Fähigkeit zur Wahrnehmung der Einzigartigkeit des Menschen
    Sterben ist ein persönlicher und individueller Prozess. Dem Sterben wie dem Leben Heimat geben bedeutet, die Einzigartigkeit jedes Menschen in seiner Lebenssituation zu achten und ihn zu begleiten. Die Fürsorge für den sterbenden Menschen orientiert sich an seiner Selbstbestimmung. Dies bedeutet, seine Wünsche in einer Atmosphäre der Offenheit, Wertschätzung und Empathie zu erkunden und zu ertasten.
    Wenn Menschen sterben, ist dies oft mit Schmerzen, Leid und Not verbunden. Eine gute Begleitung sterbender Menschen erfordert, den Menschen wahrzunehmen in seinen physischen, sozialen, psychischen und spirituellen Belangen und ihm und allen Beteiligten achtsame Begleitung anzubieten.
  • Fähigkeit zur Begleitung bei Lebensdeutung, Sinn- und Hoffnungssuche
    Eine gute Begleitung sterbender Menschen muss nichts Spektakuläres bedeuten. Aufgabe ist es, noch eine Lebenszeit zu ermöglichen, die lebenswert ist. Es sind die kleinen Dinge des Alltags, die wichtig sind (z. B. Achtsamkeit im Kontakt, Aufmerksamkeit für besondere Wünsche). Auch im Sterben hat jedes Leben göttliche Würde, Sinn und Wert.
    Die Begleitung erfolgt durch Zeichen und Rituale des Glaubens. Christliche Hoffnung vertraut darauf, dass durch Sterben und Tod hindurch neues, anderes Leben beginnt. Die Sakramente der Eucharistie und der Krankensalbung, weitere Glaubensrituale auch anderer Konfessionen und Religionen sowie alle individuellen Bedürfnisse, die sterbenden Menschen Stärkung und Halt bieten, werden respektiert.
  • Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit – Begleitung über die Grenze der Sprache hinaus
    Sterben führt an und über Grenzen – auch an die Grenze der Sprache. Vieles ist nicht sagbar. Die Begleitung sterbender Menschen bedeutet, weitere nonverbale Ausdrucksmöglichkeiten (z. B. christliche und persönliche Rituale, Symbole, Berührung, Körpersprache) zu entdecken und anzubieten.
  • Kooperationsfähigkeit
    Eine gute Begleitung sterbender Menschen braucht Flexibilität, Absprachen und interdisziplinäre Zusammenarbeit. Der Prozess der Sterbebegleitung fordert von den Begleitenden im Team (Ärztinnen und Ärzten, Pflegenden, Seelsorgerinnen und Seelsorgern, Ehrenamtlichen) ein hohes Maß an fachlichen, sozialen und kommunikativen Kompetenzen.
  • Fähigkeit zum Umgang mit der Dynamik des Beziehungsgeschehens
    Christliche Hospiz- und Palliativkultur hat alle Beteiligten im Blick: den sterbenden Menschen, An- und Zugehörige, Freundinnen, Freunde, Mitbewohnerinnen und Mitbewohner. Begleitung heißt auch, anzunehmen und auszuhalten, dass Beziehungen manchmal schwierig oder zerrüttet sind.
  • Eigene Psychohygiene
    Es bedarf der Bereitschaft zur Wahrnehmung von Supervision und Coachingangeboten.
B: Fachliche Kompetenzen
  • Eine Grundausbildung für eine seelsorgliche Tätigkeit
    entsprechend den Anforderungen der katholischen Kirche und eine seelsorgliche Beauftragung durch das Erzbistum Paderborn.
  • Zusatzqualifikation in Palliative Care
    (interdisziplinärer Palliativbasislehrgang) und Spiritual Care. Bei Einstellung ist diese Qualifikation innerhalb von drei Jahren nachzuholen.
  • Fort- und Weiterbildung
    Es bedarf der Bereitschaft zur Wahrnehmung von weiteren Fort- und Weiterbildungsangeboten.
3.2
Rahmenbedingungen für die Arbeit im Hospiz
  • Möglichkeit zur Ritualgestaltung in Sterben, Tod und Trauer.
  • Möglichkeit zum Führen von seelsorglichen Gesprächen.
  • Zugang zu für die Seelsorge relevanten Informationen und Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
  • Möglichkeit zur Mitwirkung an spezifischen Angeboten für Trauernde (z. B. Trauergruppen).
  • Möglichkeit zur Unterstützung und Entlastung des Teams in seelsorglich-spirituellen und ethischen Fragestellungen.
  • Möglichkeit zur Mitgestaltung von religiösen Feiern.
  • Möglichkeit zur Mitwirkung bei internen Schulungen.
3.3
Aufgaben
  • Die Sorge für die religiöse Begleitung der Hospiz-Gäste, deren An- und Zugehörigen und der Mitarbeitenden.
  • Anbieten liturgischer Feiern unter Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse.
  • Gestaltung einer am Kirchenjahr orientierten Atmosphäre.
  • Übernahme von Brückenfunktionen mit Blick auf die Zusammenarbeit von stationären und ambulanten Hospizen und Hospizdiensten sowie der palliativen Versorgung in den Krankenhäusern und der Seelsorge im Seelsorgeraum.
4.
Organisation auf Bistumsebene
  • Der Erzbischof ernennt einen Diözesanbeauftragten oder eine Diözesanbeauftragte für die Hospizseelsorge, der/die dem Bereich Pastorale Dienste, Abteilung Pastoral in verschiedenen Lebensbereichen zugeordnet ist.
  • Ein Stellenplan ist auf Diözesanebene vorhanden.
  • Eine Stellenbeschreibung des/der Diözesanbeauftragten regelt seine/ihre diözesanen und überdiözesanen Aufgaben.
  • Fortbildung und Supervision werden im Rahmen der Regelungen des Erzbistums gewährt.
  • Die finanzielle Ausstattung der Hospizseelsorge erfolgt aus dem Erzbistumsetat nach Maßgabe des Rechts.
  • Zuständig für die Seelsorge in den auf dem Gebiet des Pastoralen Raumes liegenden Hospizen ist die mit der Leitung des Pastoralen Raumes beauftragte Person. Nach Einführung des Seelsorgeraumes tritt dieser an die Stelle des Pastoralen Raumes. Die fachliche Verantwortung wird von dem oder der zuständigen Diözesanbeauftragten wahrgenommen.
Die vorstehenden Bestimmungen treten zum 1. Juli 2026 in Kraft.
Paderborn, 24. Juni 2026
Der Erzbischof von Paderborn
L.S.
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Erzbischof
Gz.: 2.4/3323/1/1-2026

Bekanntmachungen des Erzbischöflichen Generalvikariates

Nr. 94Verwaltungsverordnung zur Änderung der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen der Gemeindekatechese, des religiösen Lebens von Paaren und Familien sowie von religiösen Inhalten in der katholischen Jugendarbeit

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Artikel 1

Die „Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen der Gemeindekatechese, des religiösen Lebens von Paaren und Familien sowie von religiösen Inhalten in der katholischen Jugendarbeit“ vom 4. Dezember 2024 (KA 2024, Nr. 170) werden wie folgt geändert:
Unter „Förderbedingungen“ ist am Ende des Abschnitts „2.“ der folgende Satz zu ergänzen: „Abweichend zu Satz 1 gilt für förderfähige Auslandsaufenthalte im Sinne dieser Richtlinie eine Pauschalförderung. Die Pauschalförderung beläuft sich auf 100 € pro Person (max. in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten je Person) für maximal 100 Personen je Auslandsaufenthalt.“
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Artikel 2

Die Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen der Gemeindekatechese, des religiösen Lebens von Paaren und Familien sowie von religiösen Inhalten in der katholischen Jugendarbeit vom 4. Dezember 2024 werden nach Ablauf der Erprobungszeit unbefristet in Kraft gesetzt.
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Artikel 3

Die vorstehenden Änderungen treten mit Wirkung vom 1. Juli 2026 in Kraft.
Paderborn, 30. Juni 2026
L.S.
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Generalvikar
Gz.: 1.72/1523/1/6-2024

Nr. 95 Ausbildungs- und Prüfungsordnung der D-Ausbildung POP im Erzbistum Paderborn

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Teil 1: Ordnung der Ausbildung

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§ 1
Ziel der Ausbildung

Die D-Ausbildung POP möchte jungen Musizierenden ermöglichen, ihre Fähigkeiten im Bereich der christlichen Popularmusik weiterzuentwickeln und sie auf eine aktive Rolle in der musikalischen Gestaltung kirchlichen Lebens vorzubereiten.
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§ 2
Aufnahmeprüfung

  • Vortrag eines selbst ausgewählten Liedes der Popularmusik am Instrument oder im Gesang. Dieser Vortrag repräsentiert den musikalischen Schwerpunkt.
  • Vortrag einer selbst ausgewählten Liedbegleitung am Harmonieinstrument (Klavier oder Gitarre) mit Gesang.
  • Vom-Blatt-Spielen oder -Singen einer einfachen Phrase.
  • Kurzes Kennlerngespräch über Motivation und musikalische Erfahrungen.
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§ 3
Zulassung

Über die Zulassung zur Ausbildung entscheidet die Leitung des Prüfungsamts im Einvernehmen mit den Popkantoren, entsprechend der Rangfolge der Ergebnisse und der Aufnahmekapazitäten.
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§ 4
Ausbildungsdauer

Die Dauer der Ausbildung beträgt ein Jahr. In begründeten Ausnahmefällen kann bis zum Ablegen des Examens ein weiteres Unterrichtsjahr gewährt werden. Vorangegangene musikalische Abschlüsse können anerkannt werden und eine Verkürzung der Ausbildung bewirken. Über die Anerkennung entscheidet auf Antrag des/der Studierenden das Erzbischöfliche Prüfungsamt für Kirchenmusik im Erzbistum Paderborn.
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§ 5
Teilnahme am Unterricht

Die Studierenden sind verpflichtet, regelmäßig und pünktlich am Gruppenunterricht teilzunehmen. Die regelmäßige und pünktliche Teilnahme wird überprüft. Fehlzeiten von maximal zwei Terminen sind zulässig.
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§ 6
Ausbildungsfächer

Basis-Modul:
  • Tontechnik
  • Gehörbildung – Rhythmik – Stilkunde – Musiktheorie
  • Stimmbildung
  • Liturgik
  • Literaturüberblick & Urheberrecht
Modul-Bandleitung:
  • Bandleitung
  • Instrumentenkunde
  • Arrangement
  • Probenmethodik
  • Harmonieinstrument (Klavier oder Gitarre)
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§ 7
Zeit und Ort des Unterrichts

Der Unterricht findet an acht Samstagen zwischen September und Juli als Gruppenunterricht statt. Vor und nach dem Gruppenunterricht wird individueller Einzelunterricht im Harmonieinstrument (Klavier/Gitarre) und Gesang angeboten, sodass alle Teilnehmenden die Möglichkeit zu zwei bis drei Einzelunterrichtseinheiten im Harmonieinstrument und Gesang erhalten. Da der Einzelunterricht am Harmonieinstrument somit nur punktuell stattfinden kann, wird begleitender Unterricht auf privater Basis empfohlen.
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§ 8
Unterrichtsgebühren

Für die gesamte Dauer der Ausbildung ist ein monatlicher Beitrag in Höhe von 25 € zu entrichten. Dieser gilt für die reguläre Dauer der Ausbildung von einem Jahr. Bei einer Verlängerung der Ausbildung entstehen keine weiteren Kosten. Der Gesamtbetrag wird zu Beginn der Ausbildung in Rechnung gestellt und kann grundsätzlich nicht zurückerstattet werden.
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Teil 2: Ordnung der Abschlussprüfung

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§ 9
Prüfungsausschüsse

Der Leiter des Prüfungsamts bestellt für jede Prüfung einen Prüfungsausschuss. Für jedes Prüfungsfach sind mindestens zwei Prüfer zu bestellen. Sie legen unmittelbar nach der Prüfung die Zensur fest. Die Gegenwart des jeweiligen Dozenten ist erforderlich. Der Prüfungsausschuss hat den Prüfungsvorgang in einer Niederschrift aufzunehmen. Diese muss enthalten:
  1. Die Namen der Mitglieder der Prüfungskommission und die Namen der Prüflinge,
  2. das Prüfungsdatum,
  3. die Gegenstände der Einzelprüfung und die Bewertung und
  4. die Schlussentscheidung der Kommission.
Die Niederschrift ist von den Prüfenden zu unterzeichnen.
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§ 10
Ort und Zeit der Prüfung

Die Prüfung findet nach Bedarf statt. Der Leiter des Prüfungsamts setzt die Prüfungstermine und Ort der Prüfung fest.
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§ 11
Berücksichtigung anderer Prüfungen

Bewerberinnen und Bewerber, die bereits im Zusammenhang mit einer anderen musikalischen Ausbildung eine Prüfung bestanden haben, können von der Prüfung in den entsprechenden Fächern befreit werden, wenn sie bereits Gegenstand dieser Prüfung waren und sofern sie den Anforderungen der D-Prüfung entsprochen haben. Der Antrag auf Befreiung ist mit der Meldung zur Prüfung einzureichen. Die Entscheidung trifft das Erzbischöfliche Prüfungsamt für Kirchenmusik.
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§ 12
Zulassung zur Prüfung

Findet die Prüfung im Rahmen der diözesanen D-Ausbildung POP statt, so ist keine Anmeldung zur Prüfung notwendig. Die Teilnehmenden sind nach der Teilnahme an mindestens 6 von 8 Unterrichtstagen zur Abschlussprüfung zugelassen.
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§ 13
Prüfungsfächer und Anforderungen

Basis-Modul:
Liturgik
mündliche Prüfung
  • Kenntnis von Struktur und Elementen einer Messfeier sowie der Liedauswahl und Einordnung der liturgischen Gesangselemente nach Zeit im Kirchenjahr mit Hilfe des Direktoriums und weiterer Hilfsmittel wie der Bibel oder Online-Ressourcen.
Literaturüberblick, Urheberrecht
mündliche Prüfung
  • Kenntnis gängiger regionaler wie überregionaler Liedsammlungen sowie digitaler Bezugsquellen.
  • Korrekte Beurteilung eines Fallbeispiels aus dem Themenkreis des Urheberrechts (z. B. Kopien, Nutzung von Liedblättern oder Beamern, kirchlicher Pauschalvertrag, Besonderheiten digitaler Lizensierung).
Gehörbildung, Rhythmik, Stilkunde, Musiktheorie
mündliche Prüfung
  • Benennung von Instrumentierung, Taktart, Tongeschlecht (Dur oder Moll) und Stil (grobe Einordnung) eines Hörbeispiels der Popularmusik.
  • Nachklatschen oder -sprechen des Drum-Beats (Bassdrum und Snaredrum).
  • Erkennen von eingebauten Fehlern in Transkripten (Melodie, Rhythmus, Taktart) nach Gehör.
  • Nachweis der Kenntnis wesentlicher musiktheoretischer Zusammenhänge, u. a. der Kenntnis einer Standard-Kadenz in gängigen Tonarten, des Quintenzirkels, der Unterscheidung von binär und ternär und der gängigen Akkordsymbolik.
Tontechnik
praktische Prüfung
  • Praktischer Umgang mit einer kleinen PA (z. B. Verkabelung eines Mikrofons und eines Instruments, Bedienung eines Mischpults, Einstellung des Monitorings, Durchführung eines Soundchecks) mitsamt einer Erläuterung der Vorgehensweise im Prüfungsgespräch (z. B. über Signalkette, Vermeidung von Feedback, EQ-Einstellungen).
Gesang
praktische Prüfung
  • Gesanglicher Vortrag im Rahmen einer Liedbegleitung am Hauptinstrument
Modul-Bandleitung:
Instrumentenkunde
mündliche Prüfung
  • grundlegende theoretische Kenntnis von Bandinstrumenten (Piano, Bass, Drum-Set, Gitarre, Bläser, Streicher, Synthesizer, Gesang) und ihren spielpraktischen Besonderheiten (Ambitus, Notation)
Arrangement
Die schriftliche Erarbeitung des Arrangements erfolgt im Vorfeld der Prüfung und wird in einem anschließenden Kolloquium besprochen.
  • Kenntnis verschiedener Notationssoftware und Beherrschung eines Programms eigener Wahl.
  • Erstellung und Vorlage eines Arrangements in Form eines Leadsheets eines selbst ausgewählten Liedes für eine vorgegebene Besetzung unter Berücksichtigung der Techniken und Kriterien des Arrangierens in Hinblick auf Stilsicherheit und die Funktionen einzelner Instrumente/Instrumentengruppen.
Bandleitung
praktische Prüfung mit anschließender Reflexion
  • Anleitung eines selbst erarbeiteten Arrangements (s. Arrangement) in einer 20-minütigen Probe mit einer Band nach vorgegebener Besetzung (Schlagzeug, Bass, Piano, Gitarre, Gesang) unter Berücksichtigung der Methodik mit anschließendem Reflexionsgespräch
Harmonieinstrument (Klavier oder Gitarre)
praktische Prüfung
  • Vortrag von zwei Liedbegleitungen am Harmonieinstrument (Klavier/Gitarre) aus dem Bereich der christlichen Popularmusik anhand eines Leadsheets mit gleichzeitigem gesanglichem Vortrag.
  • Vortrag eines Groove-Patterns.
  • Spielen einfacher Akkordfolgen vom Blatt.
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§ 14
Bewertung der Prüfung

  1. Prüfungsnoten
    1 = sehr gut, 2 = gut, 3 = befriedigend, 4 = ausreichend, 5 = mangelhaft, 6 = ungenügend
  2. Zwischenwerte sind bei der Benotung der einzelnen Fächer möglich.
  3. In den Fächern, in denen schriftliche und mündlich/praktische Prüfungen vorliegen, werden die Ergebnisse der Prüfung zu einer Note zusammengefasst. Im Zeugnis sind die Einzelnoten und die Gesamtnote aufzuführen.
    Bei der Berechnung der Gesamtnote werden die Fächer unterschiedlich gewertet:
    Gruppe 1 (dreifach)
    Bandleitung; Harmonieinstrument; Gesang; Arrangement
    Gruppe 2 (zweifach)
    Gehörbildung, Rhythmik, Stilkunde, Musiktheorie; Tontechnik
    Gruppe 3 (einfach)
    Liturgik; Literaturüberblick & Urheberrecht; Instrumentenkunde
  4. Die Note 6 in irgendeinem Fach, die Note 5 in einem Fach der Gruppe 1, zweimal die Note 5 in den Gruppen 2 und 3 führen zum Nichtbestehen der Prüfung. Außerdem schließen einmal die Note 5 in der Gruppe 2 oder 3, die nicht durch eine Note 2 oder zwei Noten 3 in derselben Gruppe oder Gruppe 1 ausgeglichen werden können, das Bestehen der Prüfung aus.
  5. Besondere Leistungen können auf dem Zeugnis vermerkt werden.
  6. Das Prüfungsergebnis wird der geprüften Person nach Abschluss der Prüfung durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bekannt gegeben.
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§ 15
Wiederholung der Prüfung

Hat der Prüfling die Prüfung nicht bestanden, so kann er die Prüfung einmal wiederholen. Das Prüfungsamt entscheidet über die Zeitspanne bis zum nächsten Prüfungstermin und ob der Prüfling bei der Wiederzulassung von der Prüfung in den Fächern, die in der ersten Prüfung mindestens mit "gut" bewertet wurden, befreit sein soll.
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§ 16
Zeugnis

Über die bestandene Prüfung wird ein Zeugnis ausgestellt. Als Datum des Zeugnisses ist der letzte Tag der praktischen Prüfung anzugeben. Dieses ist vom Leiter des Prüfungsamts zu unterzeichnen.
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§ 17
Inkrafttreten

Diese Ordnung tritt am 1. Juli 2026 in Kraft.
Paderborn, 22. Juni 2026
L.S.
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Generalvikar
Gz.: 2.8/1524.20.20/1/1-2026

Nr. 96Verlängerung der Beauftragungen zur Seelsorglichen Begleitung in Einrichtungen der stationären Hilfe im Erzbistum Paderborn

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Alle Seelsorglichen Begleiterinnen und Begleiter, deren Beauftragung bis Dezember 2025 ausgesprochen wurde, können diesen Dienst bis zum 31. Dezember 2028, längstens bis zum Ausscheiden als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Einrichtung, ausüben, sofern weder der Pfarrer noch die Einrichtungsleitung noch die Diözesanbeauftragte für die Seelsorge in Einrichtungen der stationären Hilfe Gründe gegen eine Verlängerung der Beauftragung geltend machen und sofern die jeweils beauftragte Seelsorgliche Begleitung selbst einverstanden ist.

Nr. 97Ausbildungskurse für die Leitung von Wort-Gottes-Feiern

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Das Erzbischöfliche Generalvikariat bietet im Jahr 2027 zwei Kurse zur Ausbildung künftiger Leiter und Leiterinnen von Wort-Gottes-Feiern an.
Ausbildungskurs 1.2027
  • 29./30. Mai 2027
  • 25.-27. Juni 2027
  • 9. Oktober 2027
Tagungshaus ist die Bildungsstätte St. Bonifatius in Elkeringhausen.
Ausbildungskurs 2.2027
  • 16./17. Oktober 2027
  • 19.- 21. November 2027
  • 5. Februar 2028
Tagungshaus ist das Liborianum in Paderborn.
Für beide Kurse gilt:
Die jeweils drei genannten Termine bilden eine Kurseinheit und sind vollständig zu absolvieren.
Die Kandidaten für diesen Dienst sollten mindestens 21 Jahre und höchstens 75 Jahre alt sein.
Anmeldungen zu dem Kurs sind vom zuständigen Pfarrer rechtzeitig schriftlich unter Verwendung des verbindlichen Antragsformulars (siehe KA 2012, Nr. 166) an das Erzbischöfliche Generalvikariat, Abt. Glauben im Dialog – Liturgische Grundsatzfragen zu richten.

Nr. 98Kommunionhelfer – Vorbereitungskurse 2027

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Im Jahr 2027 finden an folgenden Tagen Kommunionhelfer-Vorbereitungskurse statt:
23.
Januar 2027
13.
März 2027
3.
Juli 2027
11.
September 2027
6.
November 2027
Die Kurse finden statt im Haus Maria Immaculata, Mallinckrodtstraße 1 in Paderborn.
Anmeldungen zu diesem Kurs sind vom Pfarrer rechtzeitig schriftlich unter Verwendung des verbindlichen Antragsformulars (siehe Link) an das Erzbischöfliche Generalvikariat, Abt. Glauben im Dialog – Liturgische Grundsatzfragen zu richten.

Nr. 99Ausbildungslehrgang (Grundkurs und Aufbaukurs)
für Küsterinnen und Küster

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Im Liborianum finden ein Grundkurs und ein Aufbaukurs für Küsterinnen und Küster statt.
Die Termine für den Ausbildungslehrgang sind:
Grundkurs:
15.–19. Februar 2027
Aufbaukurs:
20.–23 September 2027
An diesen Kursen können haupt-, neben- und ehrenamtliche Küsterinnen und Küster teilnehmen. Grund- und Aufbaukurs bilden eine Einheit, die vollständig zu absolvieren ist. Eine Anmeldung zu einzelnen Elementen ist nicht möglich.
Bei Anmeldungen, die durch das zuständige Pfarramt zu erfolgen haben, sind gemäß der Ordnung zur Ausbildung und Prüfung der Küsterinnen und Küster (KA 2008 Nr. 163) die geforderten Unterlagen unter Angabe der beschäftigenden Kirchengemeinde einzureichen. Danach erfolgt eine Zulassungsbestätigung durch das Erzbischöfliche Generalvikariat.
Anmeldungen zu diesem Lehrgang sind schriftlich zu richten an das Erzbischöfliche Generalvikariat, Fachbereich Liturgische Grundsatzfragen, Postfach 14 80, 33044 Paderborn.
Die Herren Geistlichen werden gebeten, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf den Lehrgang hinzuweisen.

Nr. 100Erwachsenenfirmung 2026

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Der Termin für die nächste Erwachsenenfirmung ist am Montag, 30. November 2026 um 18.00 Uhr in der Propsteikirche St. Walburga zu Werl.
Die Firmvorbereitung ist in den jeweiligen Pfarrgemeinden des Wohnortes der Firmbewerberin oder des Firmbewerbers durchzuführen.
Die Firmbewerberinnen und Firmbewerber sind rechtzeitig im Sekretariat von Weihbischof Matthias König anzumelden:
Domplatz 3, 33098 Paderborn, Tel. 05251 / 125-1226
martina.sander@erzbistum-paderborn.de

Nr. 101Verlust Dienstausweis

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Der Dienstausweis für Pastor Jakob Jan Küchler, Nr. 6592/1/1 wird wegen Verlustes für ungültig erklärt.

Nr. 102Die Feier des Liborifestes – Ablauf der Liborifeierlichkeiten
vom 25. Juli bis 2. August 2026

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Freitag, 24. Juli 2026
19.00 bis 21.00 Uhr
Garten des Konrad-Martin-Hauses
Abend der Weltkirche
Der Abend der Weltkirche findet traditionell am Vorabend der Eröffnung des Liborifestes statt. In diesem Jahr wird Erzbischof Jacques Mourad aus Homs in Syrien über die Geschichte Syriens bis in die Gegenwart berichten. Diese Geschichte ist nicht nur geprägt von Herrschern und Kriegen. Sie ist auch eine Geschichte von Glauben, Vielfalt und Überleben. Wir freuen uns auf die persönlichen Kontakte und Gespräche, die sich bei Musik und Getränken mit Ihnen und Freunden aus aller Welt ergeben
Samstag, 25. Juli 2026
11.15 Uhr
Empfang der Briloner Pilger am Paradiesportal
15.00 Uhr
Vesper mit der Erhebung der Reliquien des Heiligen Liborius
18.00 Uhr
Vorabendmesse
Beichte
17.00 bis 17.30 Uhr
Sonntag, 26. Juli 2026
7.00 Uhr
Eucharistiefeier
9.00 Uhr
Pontifikalamt mit Päpstlichem Segen
12.00 Uhr
Eucharistiefeier
15.00 Uhr
Internationales Rosenkranzgebet
16.00 Uhr
Andacht der Liboribruderschaft
17.00 Uhr
Vesper
18.00 Uhr
Abendmesse
Montag, 27. Juli 2026
7.00 Uhr
Eucharistiefeier
9.00 Uhr
Pontifikalamt mit unseren französischen Gästen
11.00 Uhr
Pontifikalamt mit den Frauen
14.00 Uhr
Betstunde für Christinnen und Christen in der Diaspora
15.00 Uhr
Betstunde für den Frieden
16.00 Uhr
Betstunde für den Weg der Kirche in die Zukunft
17.00 Uhr
Vesper
Dienstag, 28. Juli 2026
7.00 Uhr
Eucharistiefeier
9.00 Uhr
Pontifikalamt
11.00 Uhr
Pontifikalamt mit dem Landvolk
14.00 Uhr
Betstunde für die Weltmission
15.00 Uhr
Betstunde um geistliche Berufungen
16.00 Uhr
Betstunde für das Vaterland und die Völker Europas
17.00 Uhr
Abschlussandacht mit Beisetzung der Reliquien des heiligen Liborius – inklusive der europäischen Uraufführung des Werks „Backhaus Introit“ für Trompete und Orgel
Mittwoch, 29. Juli 2026
7.00 Uhr
Eucharistiefeier
8.00 Uhr
Eucharistiefeier
11.00 Uhr
Pontifikalamt mit Missionarinnen, Missionaren und Ordenschristen
17.00 Uhr
Vesper
18.30 Uhr
Hochamt im alten Ritus
Beichte
15.30 bis 17.00 Uhr
Donnerstag, 30. Juli 2026
7.00 Uhr
Eucharistiefeier
8.00 Uhr
Eucharistiefeier
11.00 Uhr
Pontifikalamt mit der älteren Generation
15.00 Uhr
Segnungsgottesdienst für Paare mit anschließender Möglichkeit zur Einzelsegnung
15.30 Uhr
Andacht der Domgilde in der Bartholomäuskapelle
17.00 Uhr
Vesper
18.00 Uhr
Orgelkonzert mit Domorganist Tobias Aehlig im Hohen Dom
19.00 bis
22.00 Uhr

Ausklang – Ruhe und Stille im illuminierten Dom
Freitag, 31. Juli 2026
7.00 Uhr
Eucharistiefeier
8.00 Uhr
Eucharistiefeier
11.00 Uhr
Pontifikalamt mit Feuerwehr, Polizei, Bundeswehr und anderen blaulicht-berechtigten Organisationen
15.00 Uhr
Wortgottesdienst in einfacher Sprache und Deutscher Gebärdensprache für Menschen mit und ohne Behinderung
17.00 Uhr
Vesper
18.00 Uhr
Eucharistiefeier der Engagierten in der Jugendarbeit
Samstag, 1. August 2026
7.00 Uhr
Eucharistiefeier
8.00 Uhr
Eucharistiefeier
11.00 Uhr
Pontifikalamt mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Caritas
17.00 Uhr
Deutsche Vesper
17.00 Uhr
Vesper
18.00 Uhr
Nightfever
22.30 Uhr
Komplet
Beichte
15.00 bis 16.15 Uhr
20.00 bis 22.00 Uhr
Sonntag, 2. August 2026
7.00 Uhr
Eucharistiefeier
8.00 Uhr
Eucharistiefeier
10.30 Uhr
Familiengottesdienst in der Libori-Oase
11.00 Uhr
Pontifikalamt zum Abschluss der Liboriwoche – internationaler Gottesdienst der Gemeinden anderer Muttersprachen und der katholischen Ostkirchen
12.00 Uhr
Eucharistiefeier
18.00 Uhr
Abendmesse
Weitere Messen:
Sonntag, 26. Juli, 18.00 Uhr
Feierliches Levitenamt im alten Ritus in der Busdorfkirche
Sonntag, 26. Juli, 18.00 Uhr
Ostkirchliche Vesper mit Gemeinschaft der Seligpreisungen in der Bartholomäuskapelle
Sonntag, 26. Juli,
bis Freitag, 31. Juli, 12.30 Uhr
Mittagsgebet der Diözesanstelle Berufungspastoral in der Bartholomäuskapelle
Mittwoch, 29. Juli, 18.30 Uhr
Hochamt im alten Ritus im Hohen Dom
Sonntag, 2. August, 10.30 Uhr
Familiengottesdienst in der Libori-Oase
Sonntag, 2. August, 11.00 Uhr
Hochamt im alten Ritus in der Busdorfkirche
Montag, 27. Juli, 16.00 bis 16.45 Uhr
Andacht „Hab Mut, steh auf!
„Hab Mut, steh auf!“ – Unter diesem Motto stand auch der diesjährige 104. Katholikentag in Würzburg. Es ist eine Einladung, die nachklingt: aufzustehen, wenn Unsicherheit lähmt, Mut zu fassen, wenn Zweifel groß werden, und Hoffnung lebendig zu halten – gerade in einer Zeit, die oft herausfordernd erscheint. In unserer Andacht greifen wir dieses Motto auf und fragen gemeinsam: Was gibt uns Kraft, aufzustehen? Was trägt uns, wenn der Weg schwer wird? Und wie können wir anderen Mut machen? Mit Impulsen, Gebeten, Musik und Zeiten der Stille möchten wir Raum schaffen für Gedanken, die stärken, Begegnungen, die verbinden, und Hoffnung, die weiterträgt. Das Diözesankomitee im Erzbistum Paderborn lädt herzlich ein zu einer Andacht, in der wir das Motto des diesjährigen Katholikentags gemeinsam weiterdenken: mutig sein, aufstehen und Vertrauen wagen – jede und jeder mit der eigenen Geschichte, den eigenen Fragen und Hoffnungen.
Veranstalter: Diözesankomitee im Erzbistum Paderborn
Ort: Hoher Dom zu Paderborn
Bußsakrament im Dom:
Samstagnachmittag
25. Juli 2026
von 17.00 – 17.30 Uhr
1. August 2026
von 15.00 – 16.15 Uhr
Mittwochnachmittag
von 15.30 – 17.00 Uhr
Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur Beichte bei der Veranstaltung „Nightfever“ am 1. August 2026 in der Zeit von 20.00 Uhr bis 22.00 Uhr.
V E R A N S T A L T U N G E N:
Führungen in den Turm des Hohen Domes
Auch in diesem Jahr besteht für alle ab 10 Jahren die Möglichkeit, den Domturm sowie den Dachstuhl von innen zu erkunden. Die Führungen finden an folgenden Terminen statt:
Mittwoch, 29. Juli
12:30–13:30 und 14:00–15:00
Donnerstag, 30. Juli
13:30–14:30 und 19:30–20:30
Freitag, 31. Juli
12:15–13:15 und 13:30–14:30
Samstag, 1. August
13:00–14:00 und 14:30–15:30
Sonntag, 2. August
13:00–14:00 und 14:30–15:30
Treffpunkt ist die Treppe am Domturm hinter dem Diözesanmuseum.
Eine vorherige Anmeldung ist erforderlich, da maximal 14 Personen gleichzeitig an einer Führung teilnehmen können. Die Anmeldung erfolgt online über unsere Homepage.
Kosten: 5 Euro pro Person
Missionsbasar am Konrad-Martin-Haus
Missionsgarten am Konrad-Martin-Haus mit Eine-Welt-Basar
Samstag, 25. Juli, nach der Vesper bis 19.00 Uhr
Sonntag, 26. Juli, bis Sonntag, 2. August, 10.30 bis 19.00 Uhr
Der Missionsgarten ist der ideale Startpunkt für einen Libori-Bummel und der perfekte Ort für die Rast zwischendurch. Bei frisch gezapftem Bier, typischen Paderborner Schnittchen und frischen Waffeln tun die Gäste ganz nebenbei etwas Gutes.
Der Erlös ist für weltkirchliche Projekte bestimmt. Zudem bietet der Eine-Welt-Basar im hinteren Teil des Gartens eine Fülle von fair gehandelten Wohnaccessoires, Taschen, Schmuck und vieles mehr.
Caritas-Treff im Garten des Johannes-Hatzfeld-Hauses
Im Caritas-Treff freuen sich die Vertretenden der caritativen Fachverbände und der Gastgeberdienst des Diözesan-Caritasverbandes Paderborn auf alle Gäste. An allen Tagen können sich große und kleine Besucher auf ein buntes Rahmenprogramm an den Caritas-Ständen freuen und bei einem frisch gezapften JOSEFS, leckeren Kaltgetränken und Eisteevariationen der JOSEFS-Inklusionsbrauerei Bad Lippspringe und deftigen Snacks in gemütlicher Atmosphäre ins Gespräch kommen. Im Familienbereich wartet ein täglich wechselndes Programm für Kinder.
Am zweiten Samstag, dem Caritastag, verleiht die Caritas-Stiftung den Pauline-von-Mallinckrodt-Preis für das caritative Ehrenamt. Im ganzen Erzbistum Paderborn tragen Ehrenamtliche an vielen Stellen dazu bei, dass Menschen nicht allein sind, dass Menschen in Not geholfen wird und unsere Gesellschaft zusammenhält. Mit Auszeichnungen für das Ehrenamt, junges Engagement und dem von der Caritas Dienstleistungs-Genossenschaft gestifteten Preis für nachhaltige Entwicklung würdigt die Caritas-Stiftung Menschen, die unsere Gesellschaft mit Herz und Einsatz stärken. Die Preisverleihung findet nach dem Pontifikalamt im Caritas-Treff statt.
Öffnungszeiten:
Samstag, 25. Juli – 15.45 Uhr
nach der Eröffnungsvesper im Dom bis 20.00 Uhr
Sonntag, 26. Juli bis Freitag, 31. Juli
täglich von 11.00 Uhr bis 20.00 Uhr
Samstag, 1. August (Caritastag)
Öffnung im Anschluss an das Pontifikalamt mit den Mitarbeitenden und Ehrenamtlichen der Caritas und Verleihung des Pauline-von-Mallinckrodt-Preises
– ab ca. 12.30 Uhr bis 20.00 Uhr
Sonntag, 2. August
11.00 bis 20.00 Uhr
Zelt vor dem Dom „Klosterladen“
Samstag, 25. Juli – Sonntag, 2. August – täglich geöffnet
Auch in diesem Jahr heißt es: Herzlich willkommen im Klosterladen!
Die Ordensleute aus unserem Erzbistum präsentieren eine vielfältige und erweiterte Auswahl an hochwertigen, oft in traditioneller Handarbeit hergestellten Produkten aus den Klöstern unserer Region. Von feinen Lebensmitteln bis hin zu kunsthandwerklichen Erzeugnissen – der Klosterladen bietet eine besondere Gelegenheit, klösterliche Lebensweise zu entdecken und mit Ordensleuten direkt ins Gespräch zu kommen.
Liboritreff der katholischen Verbände am „Kleinen Domplatz“
Öffnungszeiten:
Samstag, 25. Juli
nach der Eröffnungsvesper im Dom bis 20:00 Uhr
Sonntag, 26. Juli bis
Samstag, 1. August
täglich von 11:00 bis 20:00 Uhr
Sonntag, 2. August
von 11:00 bis 18:00 Uhr
Kulinarisches vom Liborianum
Genießen Sie eine vielfältige Auswahl an Speisen und Getränken aus dem Liborianum. Freuen Sie sich auf erfrischende Getränke sowie beliebte Klassiker wie unsere herzhafte Erbsensuppe, hausgemachten Kuchen und Eis. Ergänzt wird das Angebot durch neue, kreative Gerichte mit hochwertigen Zutaten direkt aus der Region. Ein besonderes Highlight ist auch in diesem Jahr unser hauseigenes LiboBräu „Unser Helles“, gebraut von der Bio-Brauerei Liebharts aus Detmold. Auch bei den weiteren Getränken legen wir Wert auf Regionalität und Nachhaltigkeit – von Mineralwasser über Säfte bis hin zu erfrischende Schorlen. Kommen Sie vorbei und lassen Sie sich von bewährten Klassikern und neuen kulinarischen Ideen begeistern – wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Libori – Kindertreff
Sonntag, 26. Juli bis Samstag, 1. August, 12.00 bis 17.30 Uhr
Sonntag, 26. Juli, 11.00 bis 17.00 Uhr
Diözesankomitee im Erzbistum Paderborn

Am „Hochfest des heiligen Liborius“ lädt das Diözesankomitee im Erzbistum Paderborn herzlich zu einem Besuch auf dem Platz der Verbände ein. Alle Interessierten können sich am Sonntag, 26. Juli, auf verschiedene Mitmachaktionen freuen, die auf kreative Art und Weise zum Nachdenken anregen. Das Diözesankomitee als Vertretung der Engagierten in katholischen Gemeinden und Verbänden im Erzbistum freut sich auf vielfältige Gespräche und Begegnungen.
Montag, 27. Juli, 12.30 bis 17.00 Uhr
Tag der Frauenverbände, Gestaltet von kfd und KDFB

Die beiden Frauenverbände kfd und KDFB freuen sich darauf, Sie von 12:30 bis 17:00 Uhr in ihrem Zelt willkommen zu heißen. Unter dem kfd-Leitbild „Starke Frauen gestalten Veränderung“ erwarten Sie spannende Aktionen, inspirierende Gespräche und ein buntes Programm auf dem Verbändeplatz. Ein besonderes Highlight des Tages ist die Preisverleihung „kfd des Jahres“, die um 14:30 Uhr stattfinden wird. Seien Sie gespannt auf die Ehrung außergewöhnlicher kfd-Aktionen. Kommen Sie vorbei und feiern Sie mit uns ein Stück gelebte Gemeinschaft und Vielfalt. Wir freuen uns auf Ihr Kommen!
Dienstag, 28. Juli, 10.00 bis 17.00 Uhr
Tag der Kolpingfamilien

Ab 10.00 Uhr stehen das Kolpingwerk und das Kolping-Bildungswerk Paderborn auf dem Platz der Verbände mit Informationen, Aktionen und Ansprechpersonen zur Verfügung. Das Berufsbildungswerk Brakel stellt sich vor, unter anderem mit VR-Brillen zum Ausprobieren, die in der Ausbildung vielseitig eingesetzt werden, mit Holzbrettchen zum Selbstgestalten und mit Knäckebrot aus der eigenen Bäckerei. Von unserem Partner, dem SC Paderborn 07, gibt es das Glücksrad mit kleinen Preisen rund um Kolping und Fußball. Die Abteilung Erwachsenenbildung ist mit einer Ausstellung zum Thema Toleranz und mit Beratung zu Bildungsangeboten dabei. Um 11.00 Uhr laden wir zur Wortgottesfeier „Kolping-Zeit“ in die Busdorfkirche ein.
Mittwoch, 29. Juli, 10.00 bis 17.00 Uhr
Tag der DJK

Als katholischer Sportverband ermöglichen wir bewegte Begegnung mit vielfältigen Angeboten: ein Parcours mit Balancegeräten und Slackline zum Ausprobieren für Klein und Groß, Mitmachangebote wie Darts und „NeuroKinetik®“ – ein bewegtes Gehirntraining für Kita-Kinder bis hin zu Senioren –, Informationen zu unserem Verband und unseren vielfältigen Angeboten und vieles mehr. Viel Spaß bei unseren ganzheitlichen Angeboten für Körper, Geist und Seele!
Donnerstag, 30. Juli 11.00 bis 18.00 Uhr
KAB, kfd, pax christi und ND

Wir stellen die Macht-Frage
„Macht entspricht der menschlichen Fähigkeit, nicht nur zu handeln oder etwas zu tun, sondern sich mit anderen zusammenzuschließen und im Einvernehmen mit ihnen zu handeln.“ Oder: „An der Macht zu sein bedeutet nicht zu domi­nieren, sondern die Bedingungen für Gerechtigkeit zu schaffen.“ Zwei Aussagen zu einem Thema, über das wir gerne mit dem Publikum auf dem Verbändeplatz ins Gespräch kommen möchten. Und zur Feier von Libori gibt es wieder leckere Speisen und Getränke, Aktionen für Groß und Klein und Live-Musik.
Freitag, 31. Juli
Tag der Kinder und Jugendlichen – Aktionen des BDKJ und der Jugendverbände

Am „Tag der Kinder und Jugendlichen“ laden der BDKJ-Diözesanverband und die katholischen Jugendverbände zu einem bunten Programm ein. Auf dem Platz der Verbände erwarten alle Interessierten am Libori-Freitag kreative Mitmachangebote insbesondere zur 72-Stunden-Aktion, die das nächste Mal vom 10. bis 13. Juni 2027 stattfindet und die Welt ein bisschen besser machen will. Außerdem stehen vielfältige Informationen zur Jugendverbandsarbeit im Erzbistum Paderborn bereit und die Engagierten aus den Verbänden freuen sich auf Gespräche. Anschließend sind alle Interessierten um 18.00 Uhr zu einer Eucharistiefeier der Engagierten in der Jugendarbeit eingeladen, die von den verschiedenen Profilen der katholischen Jugendarbeit im Erzbistum Paderborn gemeinsam vorbereitet wurde und im Hohen Dom gefeiert wird.
Samstag, 1. August, 11.00 bis 17.00 Uhr
Tag der Katholischen Arbeitnehmerbewegung (KAB)

Die Heimvolkshochschule der KAB im Erzbistum Paderborn e.V. gehört mit aktuell etwa 1.300 Teilnehmerinnen und Teilnehmern pro Jahr zu einem der größten Bildungsurlaubsanbieter in NRW. Als Bildungswerk der Katholischen Arbeitnehmerbewegung im Erzbistum Paderborn e.V. entstammt die HVHS einer historisch gewachsenen Verbandskultur und hat sich stets dem Wandel der Zeit erfolgreich angepasst. Zertifiziert in den Bereichen Qualitätsmanagement und BNE (Bildung für nachhaltige Entwicklung) präsentiert sie sich als moderner Arbeitgeber und anerkannte Einrichtung der Erwachsenenbildung mit Sitz in Hamm. „Hammer Bildung“ ist Programm, deswegen ist die HVHS am Tag der Verbände mit dabei und bietet Rätselspaß für Jung und Alt rund um Fragen zu den Themen BNE, Natur & Umwelt, Politischer Bildung und Gesundheit. Zu gewinnen gibt es „Hammer Preise“!
Sonntag, 2. August, 11.00 bis 18.00 Uhr
Tag der Familien – Familienbund der Katholiken

Besuchen Sie uns am 2. August 2026 auf dem Paderborner Liborifest! Sie finden uns ab 11:00 Uhr auf dem „Platz der Verbände“ am Kleinen Domplatz. An unserem Stand erwartet Sie nicht nur die Gelegenheit, den Familienbund kennenzulernen, sondern auch ein buntes Programm für die ganze Familie: Freuen Sie sich auf Kinderschminken, Bastelangebote und Unterhaltung für Groß und Klein. Für das leibliche Wohl sorgt die ausgezeichnete Küche des Liborianum. Kommen Sie mit uns ins Gespräch über aktuelle familienpolitische Themen – etwa die Vielfalt von Familien, das Leben mit Handicap, Kinder- und Jugendarmut, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, bezahlbaren Wohnraum, die Zukunft von Sozialversicherung und Rente sowie kommunale Familienpolitik. Wir freuen uns auf einen lebendigen und bunten Libori-Familiensonntag und auf viele schöne Begegnungen mit Ihnen!
Angebot der Geistlichen Bewegungen und Gemeinschaften im Erzbistum Paderborn
Ort: Kreuzgang (nördlicher Teil) des Hohen Doms
Im Erzbistum Paderborn gibt es eine Vielzahl von Geistlichen Gemeinschaften und Bewegungen, die oft nur wenigen bekannt sind. Sie stellen ihr Angebot an Glaubenskursen, Wallfahrten, Gebetsgruppen und weiteren Initiativen vor. Zu folgenden Terminen sind Sie herzlich eingeladen, die Präsentation der Geistlichen Gemeinschaften und Bewegungen zu besuchen:
Samstag, 25. Juli, bis Montag, 27. Juli, 12.00 bis 18.00 Uhr
Dienstag, 28. Juli, 12.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch, 29. Juli, bis Freitag, 31. Juli, 12.00 bis 18.00 Uhr
Samstag, 1. August, 12.00 bis 16.00 Uhr
Vertreten sind in diesem Jahr: Schönstattbewegung, Gemeinschaft Christlichen Lebens (GCL), Medjugorje-Zentrum Maria, Königin des Friedens, Kostbar-Blut-Missions-Kreis (KBMK), Charismatische Erneuerung (CE) und Fazenda da Esperança
„Ein Messgewand für die Weltmission“
Ausstellung von Messgewändern im renovierten Kreuzgang
Samstag, 25. Juli
15.00 – 17.00 Uhr
Sonntag, 26. Juli
11.30 – 17.00 Uhr
Montag, 27. Juli
11.30 – 17.00 Uhr
Dienstag, 28. Juli
11.30 – 16.30 Uhr
Mittwoch, 29. Juli
11.30 – 17.00 Uhr
Donnerstag, 30. Juli
& Freitag, 30. Juli

geschlossen
Samstag, 1. August
11.30 – 16.30 Uhr
Sonntag, 2. August
11.30 – 14.30 Uhr
Diözesanmuseum
Allgemeine Öffnungszeiten: täglich von 10.00 – 18.00 Uhr (Montag 28. Juli geöffnet)
Der Eintritt ist in der Liboriwoche für Einzelbesucher frei. Die Teilnahme an den Führungen kostet 4 € p.P. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sind frei.
Öffentliche Familienführung: „Paderborns Liebling – Liborius und sein großes Fest“
Nicht nur die Paderborner kennen es: Das Libori-Fest. Bekannt ist es vor allem für seine große Kirmes und dem bunten Treiben unter freiem Himmel. Aber auch im Museum und im Dom ist zu Libori viel los! Was genau dort passiert und was eine goldene Schatztruhe – der Schrein des hl. Liborius – und ein Pfau damit zu tun haben, erfahren wir bei einem Rundgang durchs Museum. Dabei begegnen wir auch immer wieder dem heiligen Liborius höchstpersönlich – mal wurde er aus Holz geschnitzt, mal auf Leinwand gemalt, mal ganz klein in Gold geprägt. Meist trägt er Bischofshut, Bischofsstab und hält ein Buch mit Steinen in der Hand – was es wohl damit auf sich hat?
  • Sonntag, 26. Juli, 14.30 bis 15.30 Uhr
  • Sonntag, 2. August, 14.30 bis 15.30 Uhr
  • Kosten: 4 € p.P.
  • Anmeldung nicht notwendig
Prickelnd Libori
Libori ist Grund zum Anstoßen! Deswegen kombinieren wir eine Kurzführung mit einem prickelnden Glas Sekt. Zunächst führt uns der Weg in die Schatzkammer des Museums, wo uns Darstellungen des hl. Liborius begegnen. Auch ein Kunstwerk, das normalerweise verborgen im Depot bewahrt wird, kann zum Anlass des Tages in Augenschein genommen werden. Im Anschluss wollen wir in geselliger Runde gemeinsam anstoßen.
  • Dienstag, 28. Juli, 16.00 bis 17.00 Uhr
  • Donnerstag, 30. Juli, 16.00 bis 17.00 Uhr
  • Kosten: 5 € p.P.
  • Anmeldung notwendig unter 05251 125-1400 oder museum@erzbistum-paderborn.de
Öffentliche Führung: „Der Liboriusschrein aus der Nähe“
Im Museum gibt es viel zu entdecken! Neben Gemälden und Skulpturen finden wir immer wieder silberne oder goldene und mit Edelsteinen besetzte Kunstwerke: Es sind die Schätze aus dem Paderborner Dom. Das wichtigste Exponat unserer Schatzkammer ist der goldenen Liboriusschrein. Am Libori-Freitag ist er zurück im Museum und kann aus nächster Nähe bewundert werden. Seine spannende Geschichte bewegt bis heute.
  • Freitag, 31. Juli, 15.00 bis 16.00 Uhr
  • Kosten: 4 € p.P.
  • Anmeldung nicht erforderlich
Buchvorstellung: Werkverzeichnis der Gemälde von Josefthomas Brinkschröder
Der Freundeskreis Josefthomas Brinkschröder lädt ein: Josefthomas Brinkschröder war als Künstler und Persönlichkeit eng mit Paderborn verbunden. Sein Werk blieb jedoch lange nur fragmentarisch erschlossen und geriet nach seinem Tod zunehmend aus dem kunsthistorischen Blick. Die Ausstellung „Mensch, Brinkschröder“ im Stadtmuseum Paderborn machte 2019 das Potenzial seines Œuvres neu sichtbar. Daraufhin erarbeitete Kuratorin Heike Sondermann-Salzig gemeinsam mit dem Freundeskreis Josefthomas Brinkschröder e.V. ein Werksverzeichnis seiner Gemälde – als ersten Schritt zu einer systematischen kunsthistorischen Einordnung.
  • Montag, 27. Juli 16.00 bis 18.00 Uhr
  • Keine Kosten
  • Anmeldung nicht notwendig
Museum in der Kaiserpfalz
verantwortlich: Herr Dr. Kroker
Allgemeine Öffnungszeiten:
Sonntag, 26. Juli bis 2. August, 10.00 bis 18.00 Uhr
Zwischen Co-Living und Glamping. Die Römer an Pader und Lippe
Seit kurzem wissen wir: Die Römer waren auch in Paderborn! Aber was wollten sie eigentlich hier? Wie sind sie überhaupt hierhergekommen? Und wie sah das Leben in den römischen Lagern aus? Archäologische Funde aus westfälischen Römerlagern geben in Kombination mit Modellen des Ausstellungsprojekts „Mules of Marius“ einen Einblick in den Alltag römischer Legionäre. Selbst mal ein Marschgepäck tragen, die Ausrüstung eines Legionärs anziehen oder mit einer Handmühle Getreide mahlen – diese und weitere Mitmachstationen laden dazu ein, das Leben der Römischen Legionäre an Pader und Lippe hautnah zu erleben.
Die Führung eignet sich auch für blinde und sehbehinderte Besuchende.
Kosten einer gebuchten Gruppenführung: 40 € / 1 Stunde
Eintrittspreise: Erwachsene: 5 €
Ermäßigt: 2,50 €
Erwachsene in Gruppen ab 16 Personen: 4,50 €
Öffentliche Führungen sonn- und feiertags 13.30 Uhr und 15.00 Uhr: 2,50 € zuzüglich Eintritt
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren haben freien Eintritt
Das vollständige Programm finden Sie auf www.lwl-kaiserpfalz-paderborn.de.
„Paderborner Positionen – zeitgenössische Kunst aus Paderborn“ im alten Kapitelsaal des Erzbischöflichen Generalvikariates (Domplatz 3)
Live-Übertragungen
im Internet über www.domradio.de und www.libori.tv.
Mögliche weitere Übertragungen entnehmen Sie bitte den genannten Websites.
Pontifikalvesper zur Eröffnung des Liborifestes
Samstag, 25. Juli, 15.00 Uhr
Pontifikalamt zum Liborifest
Sonntag, 26. Juli, 9.00 Uhr
Pontifikalamt mit den französischen Gästen
Montag, 27. Juli, 9.00 Uhr
Pontifikalamt mit den Frauen
Montag, 27. Juli, 11.00 Uhr
Pontifikalamt mit dem Landvolk
Dienstag, 28. Juli, 11.00 Uhr
Schlussandacht zum Libori-Triduum
Dienstag, 28. Juli, 17.00 Uhr
Impressum
Erzbistum Paderborn
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Dieses wird vertreten durch die
Generalvikare Msgr. Dr. Michael Bredeck und Prälat Thomas Dornseifer
Domplatz 3 in 33098 Paderborn
Telefon:
+49 (0)5251 125-0 (Zentrale Erzbischöfliches Generalvikariat)
Fax:
+49 (0)5251 125-1470
E-Mail:
generalvikariat@erzbistum-paderborn.de
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