Erzbistum Paderborn
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Paderborner Ordenskonferenz. Statut
Beschluss vom 8. November 2022
####1. Allgemeine Bestimmungen
- Die Paderborner Ordenskonferenz (POK) ist eine Kooperation der Institute des geweihten Lebens mit Niederlassung(en) in der Erzdiözese Paderborn.
- Institute des geweihten Lebens im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen sind alle Ordensgemeinschaften, Säkularinstitute und Gesellschaften des apostolischen Lebens, wie sie das katholische Kirchenrecht in den cc. 573 bis 746 CIC beschreibt, unabhängig davon, ob sie päpstlichen oder bischöflichen Rechts sind.
- Jedes Institut des geweihten Lebens mit Niederlassung in der Erzdiözese Paderborn ist Mitglied der Paderborner Ordenskonferenz.
- Die Mitgliedschaft endet mit Schließung der letzten Niederlassung in der Erzdiözese Paderborn und mit einer schriftlichen Nachricht an den Vorstand der Delegierten-versammlung. Die Mitgliedschaft ist außerdem aktiv kündbar.
2. Zweck und Ziele
Zweck und Ziele der Paderborner Ordenskonferenz sind vor allem:
- Kontaktpflege, Austausch von Informationen und gegenseitige Beratung.
- Planung, Organisation und Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen.
- Zusammenarbeit mit dem Bischofsvikar für die Institute des geweihten Lebens und Gesellschaften des apostolischen Lebens und dem Referat für Ordensangelegenheiten.
- Fortbildungsangebote auf diözesaner und regionaler Ebene.
- Förderung von Kontakten mit neuen geistlichen Bewegungen.
- Förderung von Kontakten mit Kommunitäten anderer Konfessionen und Religionen.
3. Kooperationsformen
Zur Paderborner Ordenskonferenz gehören:
- die Delegiertenversammlung,
- der Vorstand mit der/dem Vorstandsvorsitzenden und deren Stellvertreter*in.
4. Zusammensetzung der Delegiertenversammlung
- Jedes Institut des geweihten Lebens mit Niederlassung(en) in der Erzdiözese Paderborn nimmt durch Entsendung von bis zu zwei Personen an der Delegiertenversammlung teil. Jedes Mitglied eines Instituts des geweihten Lebens kann unabhängig von seinem institutsinternen Status entsendet werden. Die anwesenden Personen haben bei Abstimmungen und Wahlen beschließende Stimme. Ihr Delegat dauert bis zur nächsten ordentlichen Delegiertenversammlung.Wenn für die Delegierten eines Institutes des geweihten Lebens eine Teilnahme an der Delegiertenversammlung nicht möglich ist, kann bei Abstimmungen und Wahlen eine Stimme auf anwesende Delegierte übertragen werden.
- Die in der Erzdiözese Paderborn mit Niederlassung(en) vertretenen indischen Frauenkongregationen entsenden zwei von ihnen bestellte Sprecherinnen in die Delegiertenversammlung. Sie haben bei Abstimmungen und Wahlen beschließende Stimme.
- Der Vorstand der Paderborner Ordenskonferenz sowie die Mitglieder der Institute des geweihten Lebens, die im Priesterrat und im Diözesanpastoralrat vertreten sind, gehören von Amts wegen zur Delegiertenversammlung. Sie haben in dieser Funktion bei Abstimmungen und Wahlen beschließende Stimme.
- Der Bischofsvikar für die Institute des geweihten Lebens und Gesellschaften des apostolischen Lebens und der/die Ordensreferent*in gehören von Amts wegen zur Delegiertenversammlung. Sie haben bei Abstimmungen und Wahlen beratende Stimme.
- Zur Delegiertenversammlung können durch den Vorstand als Gäste zum Beispiel eingeladen werden:
- Mitarbeiter*in aus der Abteilung Berufungspastoral (Generalvikariat);
- Mitarbeiter*in aus dem Labor E (Generalvikariat);
- Mitglieder von Kommunitäten anderer Konfessionen;
- Mitglieder geistlicher Gemeinschaften.
5. Arbeitsweise der Delegiertenversammlung
- Die Delegiertenversammlung trifft sich mindestens einmal im Jahr.
- Wahl der/des Vorsitzenden des Vorstandes der Paderborner OrdenskonferenzDie Delegiertenversammlung wählt eine Vorsitzende/einen Vorsitzenden des Vorstandes. Die Wahl erfolgt mit einfacher Mehrheit der Anwesenden.Die Amtszeit der/des Vorsitzenden des Vorstandes beträgt vier Jahre.Die Delegiertenversammlung wählt die weiteren Mitglieder des Vorstandes (6-10 Personen). Die Amtszeit des Vorstandes beträgt vier Jahre.Der Vorstand wählt aus seinen Mitgliedern die stellvertretende Vorsitzende bzw. den stellvertretenden Vorsitzenden. Wird eine Ordensschwester zur Vorsitzenden des Vorstandes gewählt, so sollte nach Möglichkeit der stellvertretende Vorsitzende ein Ordensbruder sein und umgekehrt.Scheidet die/der Vorsitzende des Vorstandes aus, so übernimmt die/der stellvertretende Vorsitzende die Aufgaben bis zur nächsten Delegiertenversammlung.Auf der nächsten Delegiertenversammlung wird eine neue Vorsitzende/ein neuer Vorsitzender des Vorstandes der Paderborner Ordenskonferenz gewählt.
- Die Delegiertenversammlung schlägt die Vertreterinnen und Vertreter für die diözesanen Gremien (Priesterrat und Diözesanpastoralrat) vor.
- Die Delegiertenversammlung nimmt den Finanzbericht und Jahresbericht des Vorstandes entgegen.
- Die Delegiertenversammlung legt Themenschwerpunkte, Projekte und Aufgaben für den Vorstand fest.
- Die Delegiertenversammlung legt das Jahresbudget fest.
6. Aufgaben des Vorstandes
- Der/die Vorsitzende des Vorstandes vertritt die Paderborner Ordenskonferenz nach außen.
- Der Vorstand ernennt Personen für die Kassenführung und Schriftführung.
- Die Mitglieder des Vorstandes stimmen untereinander die Arbeitsweise des Vorstandes ab.
- Der Vorstand übernimmt in Kooperation mit dem Ordensreferat
- die liturgische Gestaltung der Feier des Tages des geweihten Lebens,
- die liturgische Gestaltung der Feier des Tages der Ordenschristen und Missionar*innen in der Liboriwoche.
- Der Vorstand sorgt für die Organisation und Durchführung der jährlichen Delegiertenversammlung.
- Der Vorstand organisiert möglichst jährlich einen Ordenstag für die Institute des geweihten Lebens in der Erzdiözese Paderborn.
- Der Vorstand übernimmt die Durchführung der von der Delegiertenversammlung beschlossenen Aufgaben und Projekte im Sinne der Zweck- und Zielsetzung der Paderborner Ordenskonferenz.
- Der Vorstand kann für projektbezogene Aufgaben weitere Personen hinzuziehen.
7. Weitere Kooperationsformen
Zusätzlich zur Delegiertenversammlung und zur Vorstandsarbeit sind weitere Formen der Zusammenarbeit möglich wie zum Beispiel Austauschtreffen der Höheren Oberinnen und Oberen oder andere Gesprächskreise, die vor allem auf Eigeninitiative zustande kommen.
####8. Finanzielle Unterstützung
- Für die Institute des geweihten Lebens in der Erzdiözese Paderborn wird ein jährlicher Mitgliedsbeitrag in Höhe von zurzeit 2,00 Euro pro Mitglied der Gemeinschaft mit Niederlassung(en) in der Erzdiözese Paderborn, erhoben.
- Die/der Vorsitzende des Vorstandes kann bei außerordentlichen Bedarfsfällen um eine zusätzliche finanzielle Unterstützung bei den Mitgliedsgemeinschaften bitten.
- Bei der Erzdiözese Paderborn kann für die Durchführung von Veranstaltungen finanzielle Unterstützung beantragt werden.
- Das für die Kassenführung bestellte Vorstandsmitglied legt der Delegiertenversammlung einen Jahresbericht über die Finanzen der Paderborner Ordenskonferenz vor.
9. Auflösung der Paderborner Ordenskonferenz
- Die Entscheidung über die Auflösung der Paderborner Ordenskonferenz fällt die Delegiertenversammlung.
- Bei der letzten Delegiertenversammlung entscheiden die Anwesenden, an welches sozialcaritative Projekt nicht verwendete Geldmittel übergeben werden.