Erzbistum Paderborn
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Eintragung von Namensänderungen in das Taufregister

Verwaltungsverordnung

in: KA 120 (1977) 11, Nr. 9

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Wir weisen darauf hin, dass eine Namensänderung anlässlich der Eheschließung durch Einführung eines Doppelnamens oder Übernahme des Frauennamens seitens des Ehemannes im Taufregister unter der Rubik „Name“ vermerkt werden muss.

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