Erzbistum Paderborn
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Dokumente des Apostolischen Stuhls

Nr. 140Gebetsanliegen des Heiligen Vaters für das Jahr 2026

Papst Leo XIV hat die Gebetsanliegen für 2026 seines Vorgängers Papst Franziskus übernommen und bestätigt.
JANUAR
Für das Gebet mit dem Wort Gottes
Wir beten, dass das Gebet mit dem Wort Gottes Nahrung für unser Leben und Quelle der Hoffnung in unseren Gemeinschaften sei und uns hilft, eine geschwisterlichere und missionarische Kirche aufzubauen.
FEBRUAR
Für Kinder mit unheilbaren Krankheiten
Wir beten, dass die von unheilbaren Krankheiten betroffenen Kinder und ihre Familien die medizinische Betreuung und die notwendige Unterstützung erhalten, ohne je die Kraft und die Hoffnung zu verlieren.
MÄRZ
Für Abrüstung und Frieden
Wir beten, dass die Nationen in einer wirksamen Abrüstung vorankommen, besonders in der nuklearen Abrüstung, und dass die Verantwortlichen in der Welt den Weg des Dialogs und der Diplomatie wählen statt der Gewalt.
APRIL
Für Priester in Krisen
Wir beten für die Priester, die mit Momenten der Krise in ihrer Berufung kämpfen, dass sie die ihnen nötige Begleitung finden und dass die Gemeinschaften sie mit Verständnis und Gebet unterstützen.
MAI
Für eine Ernährung für alle
Wir beten, dass sich alle, von den großen Erzeugern bis zu den kleinen Verbrauchern, dafür einsetzen, die Vergeudung von Lebensmitteln zu vermeiden, und dass jede Person Zugang zu einer qualitätsvollen Nahrung hat.
JUNI
Für die Werte des Sports
Wir beten, dass der Sport ein Instrument des Friedens, der Begegnung und des Dialogs unter den Kulturen und Nationen sei und die Werte wie Respekt, Solidarität und persönliches Wachstum fördere.
JULI
Für den Respekt des menschlichen Lebens
Wir beten um Respekt und die Verteidigung des menschlichen Lebens in jedem seiner Abschnitte, indem es als Gabe Gottes angesehen wird.
AUGUST
Für die Evangelisierung in den Städten
Wir beten, dass es uns gelingt, in den großen Städten, die oft durch Anonymität und Einsamkeit gekennzeichnet sind, neue Formen zu finden, das Evangelium zu verkünden, und kreative Wege zur Gemeinschaftsbildung zu entdecken.
SEPTEMBER
Für die Sorge um Wasser
Wir beten um eine gerechte und nachhaltige Verwaltung des Wassers, einer überlebenswichtigen Ressource, so dass alle in gleicher Weise Zugang dazu haben.
OKTOBER
Für die Pastoral der mentalen Gesundheit
Wir beten, dass sich die Pastoral der mentalen Gesundheit in der ganzen Kirche integriert, sodass sie zur Überwindung der Stigmatisierung und der Diskriminierung von Personen mit mentalen Erkrankungen hilft.
NOVEMBER
Für den rechten Gebrauch des Reichtums
Wir beten um einen rechten Gebrauch des Reichtums, der nicht der Versuchung des Egoismus erliegt und sich immer in den Dienst des Gemeinwohls und der Solidarität mit denen stellt, die weniger haben.
DEZEMBER
Für die Familien mit nur einem Elternteil
Wir beten für die Familien, die die Erfahrung des Fehlens einer Mutter oder eines Vaters machen, dass sie in der Kirche Unterstützung und Begleitung finden, und im Glauben Hilfe und Kraft in schwierigen Zeiten.

Nr. 141Dekret des Dikasteriums für die Institute des geweihten Lebens und die Gesellschaften des apostolischen Lebens vom 4. August 2025 zur Festlegung der genehmigungspflichtigen Obergrenze für Vermögensgeschäfte der Institute des geweihten Lebens und der Gesellschaften des apostolischen Lebens im Bereich der Bundesrepublik Deutschland (can. 638 § 3 CIC; sog. Romgrenze)

Dekret
Prot. n. Sp.R. 3320/2025
Es ist Aufgabe des Dikasteriums, die Praxis der evangelischen Räte, wie sie in den anerkannten Formen des geweihten Lebens gelebt wird, sowie das Leben und die Tätigkeit der Gesellschaften des apostolischen Lebens in der gesamten lateinischen Kirche zu fördern, zu beleben und zu regeln (vgl. Praedicate Evangelium Nr. 121).
Gemäß can. 638 § 3 ist für jede Veräußerung und jedwedes Geschäft, durch das sich die Vermögenslage einer juristischen Person des öffentlichen Rechts verschlechtern kann, die Genehmigung des Heiligen Stuhles erforderlich, wenn das Geschäft den vom Heiligen Stuhl für jede Region festgelegten Höchstbetrag überschreitet.
Es ist gängige Praxis dieses Dikasterium für die Institute des geweihten Lebens und die Gesellschaften des apostolischen Lebens, für die verschiedenen Regionen die von den jeweiligen Bischofskonferenzen festgelegten Grenzen zu übernehmen (vgl. Ökonomie im Dienst des Charismas und der Mission, Nr. 57).
Die Deutsche Bischofskonferenz hat in Anwendung von can. 1292 CIC mit Dekret vom 9. April 2024 – das ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten wird – neue Kriterien für die Festlegung der Mindest- und Höchstgrenzen für außerordentliche Verwaltungsakte festgelegt.
Mit Schreiben vom 24. Januar 2025 erläuterte die Konferenz der Höheren Oberen Deutschlands (DOK) die Gründe, warum diese Kriterien für die Institute des geweihten Lebens und die Gesellschaften des apostolischen Lebens schwer anwendbar sind, und bat daher, dass die oben erwähnte gängige Praxis nicht befolgt werden sollte.
Nach sorgfältiger Prüfung der gesamten Dokumentation entscheidet dieses Dikasterium für die Institute des geweihten Lebens und die Gesellschaften des apostolischen Lebens mit vorliegendem Dekret, dass für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland der in can. 638 §3 CIC genannte Höchstbetrag auf 5 Millionen Euro festgelegt wird.
Er legt außerdem fest, dass dieses Dekret am 1. Januar 2026 in Kraft tritt. Anderslautende Bestimmungen stehen diesem Dekret nicht entgegen.
Aus dem Vatikan, den 4. August 2025
Sr. Simona Brambilla, M.C.
Präfektin
Angel F. Kardinal Artime, S.D.B.
Pro-Präfekt

Dokumente der deutschen Bischöfe

Nr. 142Aufruf der deutschen Bischöfe zur Aktion Dreikönigssingen 2026

Liebe Kinder und Jugendliche,
liebe Begleiterinnen und Begleiter,
liebe Schwestern und Brüder,
auch im Jahr 2026 ziehen rund um den Dreikönigstag am 6. Januar Sternsingerinnen und Sternsinger durch die Straßen, bringen den Segen Gottes und setzen sich für Kinder weltweit ein.
Die Aktion Dreikönigssingen steht dieses Mal unter dem Motto: „Schule statt Fabrik – Sternsingen gegen Kinderarbeit.“ Im Beispielland Bangladesch müssen rund 1,8 Millionen Kinder arbeiten – viele unter gefährlichen und ausbeuterischen Bedingungen.
Die Partnerorganisationen der Sternsinger helfen dort und in vielen anderen Ländern, Kinder aus bedrängenden Arbeitsbedingungen zu befreien und ihnen Schulbildung zu ermöglichen. Die Sternsingeraktion macht deutlich: Kein Kind darf ausgenutzt werden. Alle Kinder haben ein Recht auf Spiel, Bildung und Freizeit.
Bitte unterstützen Sie die Sternsingerinnen und Sternsinger in ihrem Engagement, damit sie Gottes Segen zu den Menschen bringen und ein Zeichen gegen Kinderarbeit setzen.
Dieser Aufruf soll den Gemeinden in geeigneter Weise bekannt gemacht werden. Der Ertrag der Aktion Dreikönigssingen (Sternsingeraktion) ist ohne Abzüge an das Kindermissionswerk „Die Sternsinger“ e. V. weiterzuleiten.

Personalnachrichten

Nr. 143Aufnahme unter die Kandidaten für das Priestertum

Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz hat am 13. Oktober 2025 in der Kirche des Collegium Leoninum folgende Herren unter die Kandidaten für das Priestertum aufgenommen:
Arenhövel, Lukas
St. Dionysius Elsen
Freitag, Matthäus
St. Johannes Baptist Warburg-Neustadt

Bekanntmachungen des Erzbischöflichen Generalvikariates

Nr. 144Sternsingen im Erzbistum Paderborn

Die deutschen Bischöfe laden zur Teilnahme an der 68. Aktion Dreikönigssingen 2026 ein. Diese steht unter dem Motto „Schule statt Fabrik – Sternsingen gegen Kinderarbeit“. Exemplarisch steht die Bekämpfung ausbeuterischer Kinderarbeit in Bangladesch im Fokus. Die Spenden, die die Sternsingerinnen und Sternsinger sammeln, fließen jedoch unabhängig davon in Hilfsprojekte für Kinder in rund 90 Länder weltweit.
Die Träger der Aktion Dreikönigssingen, das Kindermissionswerk „Die Sternsinger“ und der Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ), stellen hierzu unter www.sternsinger.de vielfältige Materialien zur Verfügung, die von allen engagierten Gruppen für ihre Arbeit vor Ort genutzt werden können.
Das Engagement der Sternsingerinnen und Sternsinger und ihre Solidarität mit bedürftigen Kindern in aller Welt ist beispielhaft für die katholische Jugendarbeit und weitaus mehr als nur Sammeln von Geld. Durch das Vermitteln von entwicklungspolitischen Themen und globalem Denken wird bei den Kindern Weltoffenheit und Empathie gefördert.
Das Kindermissionswerk „Die Sternsinger“ in Aachen trägt als Geschäftsstelle der Aktion Dreikönigssingen dafür Sorge, dass die den Sternsingerinnen und Sternsinger anvertrauten Spenden über fachkundig begleitete Hilfsprojekte bedürftigen Kindern weltweit zugutekommen sowie nachhaltig, transparent und sparsam verwendet werden.
Die Ziele, organisatorischen Rahmenbedingungen und weiteren Regelungen der Aktion sind in der Durchführungsordnung der Aktion Dreikönigssingen festgelegt. Sie gilt für alle katholischen Pfarreien sowie für alle Institutionen, die die Aktion in Deutschland durchführen, und ist abrufbar unter: www.sternsinger.de/ordnung.
Der BDKJ-Diözesanverband bittet um Überweisung der gesammelten Spenden und Einzelspenden von Privatpersonen direkt an das Kindermissionswerk Aachen auf folgendes Konto: Pax-Bank eG, IBAN: DE 95 3706 0193 0000 0010 31, BIC: GENODED1PAX. Damit die Einzahlungen richtig zugeordnet werden können, geben Sie unter „Verwendungszweck“ bitte an:
  1. PLZ und Ort
  2. Name der Pfarrei bzw. Pfarrgemeinde
  3. Das Stichwort „DKS 2026“
Bei Aufrufen zu Einzelspenden (Segenspakete, Pfarrbriefe etc.) möge die Bankverbindung der Kirchengemeinde oder die Bankverbindung des Kindermissionswerkes (s.o.) angegeben werden. Die Kirchengemeinde ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und darf für Spenden, die nach dem Spenderwillen für einen anderen gemeinnützigen Zuwendungsempfänger bestimmt sind und die sie an ebendiesen Empfänger weiterleitet, wie z.B. an das Kindermissionswerk (sogenannte Durchlaufspenden), Spendenbetätigungen ausstellen.
Wenn Sie vor der anstehenden Sternsingeraktion ein bestimmtes Projekt auswählen wollen, das mit den Spenden Ihrer Sammlung unterstützt werden soll, schlägt Ihnen das Kindermissionswerk gerne ein Projekt vor und sendet Ihnen dazu Informationen. Gleiches gilt für Gemeinden, die eigene Partnerschaften schon länger mit den Erlösen der Aktion Dreikönigssingen unterstützen. Wenden Sie sich bei Interesse bitte direkt ans Kindermissionswerk: Tel. 0241/4461-9290, E-Mail: gemeinden@sternsinger.de.
Das Kindermissionswerk und der BDKJ weisen darauf hin, dass es den Gemeinden freigestellt ist, die Aktion Dreikönigssingen durchzuführen oder nicht.
Sternsingeraktion im Erzbistum Paderborn
Das Kindermissionswerk und der BDKJ-Diözesanverband stehen für Rückfragen und bei Unterstützungsbedarf unter sternsingen@bdkj-paderborn.de gerne zur Verfügung.
Als Dank für ihren großen Einsatz lädt der BDKJ-Diözesanverband zur diözesanen Dankesaktion mit Weihbischof König am Samstag, den 24. Januar 2026 um 10 Uhr nach Paderborn ein. Der Dankgottesdienst findet im Hohen Dom zu Paderborn statt und im Anschluss geht es gemeinsam ins Kino. Nähere Informationen zur Aktion Dreikönigssingen im Erzbistum Paderborn und zur Dankesaktion gibt es auf der Homepage https://www.bdkj-paderborn.de/unsere-themen/sternsinger/

Nr. 145Kinder helfen Kindern: der „Weltmissionstag der Kinder 2025“ („Krippenopfer“)

Mit dem Weltmissionstag der Kinder, der weltweit begangen wird, lädt das Kindermissionswerk ,Die Sternsinger‘ Kinder in Deutschland ein, durch eine persönliche Spende die Lebenssituation von Kindern auf anderen Kontinenten zu verbessern. Unter dem Motto „Kinder helfen Kindern“ wird aus vielen kleinen Gaben eine große Hilfe für Kinder weltweit.
Die Kollekte zum Weltmissionstag der Kinder wird gehalten an einem Tag zwischen Weihnachten und dem Hochfest Erscheinung des Herrn, den die Pfarrgemeinden bestimmen können (26. Dezember 2025 – 6. Januar 2026). Hierzu stellt das Kindermissionswerk einen Bastelbogen mit Spendenkästchen und Krippenlandschaft, ein Begleitheft mit einer Vorlesegeschichte für Kinder und Familien sowie ein Aktionsplakat bereit. Das aktuelle Beispielland ist Bangladesch. Eine katechetische Arbeitshilfe mit Tipps zum Einsatz der Materialien in Schulen, Kindertagesstätten und Gemeinden wird online angeboten: www.sternsinger.de/wmt
Wir bitten, die Kollekte zum Weltmissionstag der Kinder mit dem Hinweis auf das Kindermissionswerk ,Die Sternsinger‘ auf dem üblichen Weg an die Bistumskasse zu überweisen. Ebenso bitten wir, das „Krippenopfer“, das in vielen Gemeinden üblich ist, als solches zu vermerken. Hierbei ist auf den Unterschied zur Bischöflichen Aktion Adveniat zu achten. Auf die Aktion Dreikönigssingen (Sternsingeraktion), die hiervon ebenfalls zu unterscheiden ist, wird in besonderen Ankündigungen hingewiesen.
Die Materialien zum Weltmissionstag der Kinder können kostenlos bezogen werden und sind auch im Internet abrufbar.
Kindermissionswerk ,Die Sternsinger‘ e.V.
Stephanstr. 35
52064 Aachen
Bestell-Telefon: 0241 / 44 61-44
shop.sternsinger.de
bestellung@sternsinger.de
www.sternsinger.de/wmt

Nr. 146Kommunionspendung durch Laien

Alle Kommunionhelfer und Kommunionhelferinnen, deren Beauftragung bis zum Ende des Jahres 2025 ausgesprochen oder verlängert wurde, können diese Vollmacht bis zum Ende des Jahres 2028 ausüben, längstens jedoch bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem der Kommunionhelfer oder die Kommunionhelferin das 75. Lebensjahr vollendet. Eine Verlängerung über das 75. Lebensjahr hinaus ist auf Antrag möglich.
Voraussetzung ist, dass die Leitung des Pastoralen Raumes in Absprache mit dem pastoralen Leitungsgremium bzw. die übrigen Antragsteller mit dem jeweils Verantwortlichen diese Notwendigkeit weiterhin für gegeben ansehen und dass der jeweils beauftragte Laie selbst einverstanden ist.
In diesem Zusammenhang wird erneut darauf hingewiesen, dass die dreijährige Beauftragung jeweils bis zum 31. Dezember des dritten Jahres Gültigkeit hat.

Nr. 147Leitung von Wort-Gottes-Feiern

Alle Leiterinnen und Leiter von Wort-Gottes-Feiern, deren Beauftragung bis zum Ende des Jahres 2025 ausgesprochen oder verlängert wurde, können diese Vollmacht bis zum Ende des Jahres 2028 ausüben, längstens jedoch bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem der Leiter oder die Leiterin das 75. Lebensjahr vollendet. Eine Verlängerung über das 75. Lebensjahr hinaus ist auf Antrag möglich.
Voraussetzung ist, dass die Leitung des Pastoralen Raumes in Absprache mit dem pastoralen Leitungsgremium diese Notwendigkeit weiterhin für gegeben ansehen und dass der jeweils beauftragte Laie selbst einverstanden ist.
In diesem Zusammenhang wird erneut darauf hingewiesen, dass die dreijährige Beauftragung jeweils bis zum 31. Dezember des dritten Jahres Gültigkeit hat.

Nr. 148Ausbildungskurs für die Leitung von Wort-Gottes-Feiern

Das Erzbischöfliche Generalvikariat bietet im Jahr 2026 einen Kurs zur Ausbildung künftiger Leiter und Leiterinnen von Wort-Gottes-Feiern an.
Ausbildungskurs 2026
  • 17./18. Oktober
  • 13.- 15. November
  • 6. Februar 2027
Tagungshaus ist das Liborianum in Paderborn.
Für den Kurs gilt:
Die jeweils drei genannten Termine bilden eine Kurseinheit und sind vollständig zu absolvieren.
Die Kandidaten für diesen Dienst sollten mindestens 21 Jahre und höchstens 72 Jahre alt sein.
Anmeldungen zu dem Kurs sind vom zuständigen Pfarrer rechtzeitig schriftlich unter Verwendung des verbindlichen Antragsformulars (siehe KA 155, 2012, Nr. 166) an das Erzbischöfliche Generalvikariat, Abt. Glauben im Dialog – Liturgische Grundsatzfragen zu richten.

Nr. 149 Jahrestagung und Diözesankonferenz der Polizeiseelsorge

Herzliche Einladung an alle Polizeiseelsorger der Erzdiözese Paderborn und an die Verantwortlichen für Kategorialseelsorge der Abteilung Pastorale Dienste des Generalvikariats zur
Jahrestagung und Diözesankonferenz der Polizeiseelsorge
am Mittwoch, dem 17. Dezember 2025,
Anreise bis 10.00 Uhr,
Ort: Landesamt für Aus- und Fortbildung der Polizei NRW (LAFP) -
Aus- und Fortbildungszentrum „Erich Klausener“ in
33758 Schloß Holte - Stukenbrock,
Lippstädter Weg 26 a
Treffpunkt 10.00 Uhr: Pforte am Eingang der Polizeiliegenschaft,
danach Zentralparkplatz hinter dem UK 2
Unsere Tagung wird bis zum späten Nachmittag gehen. Bitte einplanen!
Voraussichtliches Programm der Tagung:
Begrüßung, dann
Diözesankonferenz mit folgenden Themen im Unterrichtsgebäude:
  • Polizeiseelsorge im Erzbistum im Rahmen des Transformationsprozesses
  • örtliche Fortbildung in den Behörden und Weiterführung der Alltagsreflexionen in der Polizei NRW
  • Ethikunterricht in der HSPV NRW
  • Polizeiseelsorge und PSU-Team der Polizei NRW – Einsätze und Zuständigkeiten
  • Polizeiseelsorge in den Kreispolizeibehörden, Polizeipräsidien und auf Landesebene NRW, Hessen, Niedersachsen
  • Bundes- und Landesarbeitsgemeinschaft der Polizeiseelsorge
  • Vorbereitung des Treffens mit Erzbischof Dr. Bentz
  • Ideensammlung, Perspektiven, Ausblick, Termine, Wünsche ...
  • Verschiedenes
Mittagessen in der Liegenschaft, und anschließend
Begrüßung des Erzbischofs durch die Führung des LAFP „Erich Klausener“ der Polizei NRW und die Polizeiseelsorger. Anschließend
  • Darstellung der Polizeiseelsorge NRW und im Erzbistum Paderborn durch die Anwesenden
  • Gespräch und Vereinbarungen
  • Termine und Verabschiedung
Zusätzliche gewünschte Themen und Konferenzpunkte sowie verbindliche An- oder Abmeldung bis zum 1. Dezember werden erbeten an den Diözesanbeauftragten der Polizei-, Feuerwehr-, Rettungsdienst- und Notfallseelsorge im Erzbistum Paderborn:
Polizeidekan Msgr. Wolfgang Bender
Polizeiseelsorge im Erzbistum Paderborn
Carl-Sonnenschein-Weg 6 in 33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Tel.: 05207-995937 und 05251/125-1384
Fax: 05207-995968
E-Mail: polizeiseelsorge@erzbistum-paderborn.de oder
wolfgang.bender@erzbistum-paderborn.de

Kirchliche Mitteilungen

Nr. 150„Ihr seid meine Freunde!“ – Gabe der Erstkommunionkinder 2026

„Ihr seid meine Freunde!“ – unter dieses Leitwort stellt das Bonifatiuswerk 2026 seine Erstkommunionaktion und bittet um die Gabe der Erstkommunionkinder. Inhaltlich geht es bei der Erstkommunionaktion 2026 um die Einladung zur Mahlgemeinschaft mit Jesus. Und so ist die Aktion mit einem Wort Jesu aus dem Abendmahlssaal (Johannes 15,14) überschrieben.
Das Bonifatiuswerk fördert, was zur Bildung christlicher Gemeinschaft und Stärkung katholischer Gemeinden sowie zur Vermittlung der christlichen Botschaft an die jungen und nachfolgenden Generationen in extremer Diaspora notwendig ist, unter anderem:
  • katholische Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Wohngruppen
  • religiöse Elementarerziehung in den katholischen Kindergärten in Nord- und Ostdeutschland
  • Sakramentenkatechese sowie andere religiöse und diakonische Bildungsmaßnahmen
  • Religiöse Kinderwochen (RKW)
  • Katholische Jugend-(verbands)arbeit
  • internationale religiöse Jugendbegegnungen
  • kirchliche Initiativen gegen Jugendarbeitslosigkeit, Gewalt und Missbrauch
  • ambulante Kinderhospizdienste
  • katholische Schulseelsorge und Studierendenseelsorge
Die deutschen Bischöfe haben die Bedeutung der Förderung der Kinder- und Jugendpastoral in der Diaspora mit der Festlegung der Erstkommuniongabe für dieses Anliegen immer wieder deutlich unterstrichen. Deshalb bitten wir die in der Pastoral Tätigen sowie alle ehrenamtlichen und hauptberuflichen Mitarbeitenden in der Erstkommunionvorbereitung, durch ihre aktive Unterstützung diese zentrale Arbeit auch im Jahr 2026 mitzutragen. Als „Hilfswerk für den Glauben und die Solidarität“ ist es unser Anspruch, unsere Projektpartner mit „Hilfe zur Selbsthilfe“ und in zuverlässiger Kontinuität zu begleiten. Um helfen zu können, sind wir auf unsere Spenderinnen und Spender angewiesen. Aus Mitteln der Kinder- und Jugendhilfe des Bonifatiuswerkes werden Projekte in Deutschland, in Nordeuropa und im Baltikum gefördert. Diese Förderung ist unter anderem nur dank der großzügigen Gabe der Erstkommunionkinder möglich. Vergelt’s Gott!
Erneut hat das Bonifatiuswerk ein Begleitheft mit katechetischen und liturgischen Anregungen, Projektbeschreibungen und Tipps zur Erstkommunionaktion veröffentlicht. Neben (Praxis-)Beiträgen renommierter religionspädagogischer und theologischer Fachleute zum Thema enthält der Erstkommunion-Begleiter eine Vorstellung des Beispielprojektes 2026. Dazu ist auf der Homepage des Bonifatiuswerkes auch ein Projektfilm zu finden, der in der Erstkommunionvorbereitung eingesetzt werden kann. Aktuelles zur Vorbereitung liefert viermal im Jahr auch der Erstkommunion-Newsletter, der kostenfrei unter www.bonifatiuswerk.de/newsletter abonniert werden kann.
Der Versand des Erstkommunion-Paketes (Erstkommunionposter, Begleithefte, Spendentüten, Briefe an die Kommunionkinder usw.) erfolgt automatisch bis spätestens Februar 2026. Bereits im August 2025 wurden die Begleithefte zum Thema „Ihr seid meine Freunde!“ verschickt.
Bitte überweisen Sie die Erstkommuniongabe auf das im Kollektenplan angegebene Konto mit dem Vermerk „Gabe der Erstkommunionkinder“. Vielen Dank!
Thema und Materialien zur Erstkommunionaktion 2027 können bereits ab Frühjahr 2026 unter www.bonifatiuswerk.de eingesehen werden.
Sollten Ihnen die o.g. Unterlagen nicht zugegangen sein, wenden Sie sich bitte jederzeit und gerne an:
Bonifatiuswerk der deutschen Katholiken e.V.
Diaspora-Kinder- und -Jugendhilfe
Kamp 22, 33098 Paderborn
Telefon: (05251) 29 96-94
E-Mail: bestellungen@bonifatiuswerk.de
Internet: www.bonifatiuswerk.de

Nr. 151„#BaustelleLeben“ – Gabe der Neugefirmten 2026

Die Firmaktion 2026 des Bonifatiuswerkes steht unter dem Leitwort „#BaustelleLeben“. Es soll die Firmbewerberinnen und -bewerber zusammen mit den Engagierten in der Katechese motivieren, sich als „Bauleute“ ihres Glaubens und Lebens zu erleben. Insbesondere die Zeit des Erwachsenwerdens ist mit körperlichen, seelischen, geistigen, sozialen und religiösen Um- und Aufbrüchen verbunden. Auch das Leben innerhalb der Familie verändert sich, was häufig zu Konflikten und Krisen führt. Im Sakrament der Firmung erfahren die Jugendlichen den Zuspruch Gottes für die Baustellen ihres Lebens: Der Geist beruft sie, schenkt Gemeinschaft und sendet sie hinaus, um die Welt und die Kirche mitzugestalten.
Auch in diesem Jahr bitten wir um die Gabe der Neugefirmten. Die Kinder- und Jugendhilfe des Bonifatiuswerkes fördert, was zur Begegnung im Glauben und zur Vermittlung der christlichen Botschaft an nachfolgende Generationen in extremer Diaspora notwendig ist. Im Sinne einer subsidiären Hilfe unterstützen wir in den deutschen, nordeuropäischen und baltischen Diaspora-Gemeinden unter anderem:
  • katholische Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie Wohngruppen
  • religiöse Elementarerziehung in den katholischen Kindergärten in Nord- und Ostdeutschland
  • Sakramentenkatechese sowie andere religiöse und diakonische Bildungsmaßnahmen
  • Religiöse Kinderwochen (RKW)
  • Katholische Jugend-(verbands)arbeit
  • internationale religiöse Jugendbegegnungen
  • kirchliche Initiativen gegen Jugendarbeitslosigkeit, Gewalt und Missbrauch
  • ambulante Kinderhospizdienste
  • katholische Schulseelsorge und Studierendenseelsorge
Die deutschen Bischöfe haben die Bedeutung der Förderung der Kinder- und Jugendpastoral in der Diaspora mit der Festlegung der Firmgabe für dieses Anliegen immer wieder deutlich unterstrichen. Deshalb bitten wir die in der Pastoral Tätigen sowie alle ehrenamtlichen und hauptberuflichen Mitarbeitenden in der Firmvorbereitung, durch ihre aktive Unterstützung diese zentrale Arbeit auch im Jahr 2026 mitzutragen. Als „Hilfswerk für den Glauben und die Solidarität“ ist es unser Anspruch, unsere Projektpartner solidarisch und in zuverlässiger Kontinuität zu begleiten. Um helfen zu können, sind wir auf unsere Spenderinnen und Spender angewiesen. Aus Mitteln der Kinder- und Jugendhilfe des Bonifatiuswerkes werden Projekte in Deutschland, Nordeuropa und dem Baltikum gefördert. Diese Förderung ist unter anderem nur dank der großzügigen Gabe der Neugefirmten möglich. Vergelt’s Gott!
Erneut hat das Bonifatiuswerk ein Firmbegleitheft mit Anregungen, Projektbeschreibungen und Tipps zur Firmaktion „#BaustelleLeben“ veröffentlicht. Der Firmbegleiter 2026 enthält zudem Informationen zur Arbeit der Diaspora-Kinder- und Jugendhilfe sowie die Vorstellung des Beispielprojektes 2026. Dazu ist auf der Homepage des Bonifatiuswerkes auch ein Projektfilm zu finden, der in der Firmvorbereitung eingesetzt werden kann.
Der Versand des Firm-Paketes (Firmposter, Begleithefte, Spendentüten, Briefe an die Gefirmten und Meditationsbilder) erfolgt automatisch rechtzeitig zu dem im Firmplan bekanntgegebenen Termin. Materialhefte zur Aktion 2026 wurden Ihnen bereits im August 2025 zugestellt.
Thema und Materialien zur Erstkommunion- und Firmaktion 2027 können bereits ab Frühjahr 2026 unter www.bonifatiuswerk.de eingesehen werden.
Bitte überweisen Sie die Firmgabe auf das im Kollektenplan angegebene Konto mit dem Vermerk „Gabe der Gefirmten“. Vielen Dank!
Sollten Ihnen die o.g. Unterlagen nicht zugegangen sein, wenden Sie sich bitte jederzeit und gerne an:
Bonifatiuswerk der deutschen Katholiken e.V.
Diaspora-Kinder- und -Jugendhilfe
Kamp 22, 33098 Paderborn
Telefon: (05251) 29 96-94
E-Mail: bestellungen@bonifatiuswerk.de
Internet: www.bonifatiuswerk.de
Impressum
Erzbistum Paderborn
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Dieses wird vertreten durch die
Generalvikare Msgr. Dr. Michael Bredeck und Prälat Thomas Dornseifer
Domplatz 3 in 33098 Paderborn
Telefon:
+49 (0)5251 125-0 (Zentrale Erzbischöfliches Generalvikariat)
Fax:
+49 (0)5251 125-1470
E-Mail:
generalvikariat@erzbistum-paderborn.de
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Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 126229966
Verantwortlich im Sinne des Presserechts:
Iris Gollers
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