Erzbistum Paderborn
.Gesetz zur Errichtung der Seelsorgeräume und zur Gestaltung der Übergangsphase
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
§ 5
§ 6
§ 7
§ 8
§ 9
§ 10
Gesetz zur Errichtung der Seelsorgeräume und zur Gestaltung der Übergangsphase
(Errichtungs- und Übergangsgesetz – EÜG)
Vom 13. Juli 2026
KA 2026, Nr. 105
####Präambel
Die tiefgreifenden Veränderungen und Herausforderungen, vor denen die Kirche von Paderborn als Teil der Kirche Gottes in der Welt steht, sind für das Erzbistum Paderborn Anlass zur pastoralen Veränderung und Transformation, getragen vom Ziel, Formen zu finden, den bleibenden kirchlichen Sendungsauftrag neu zu gestalten und anzubieten.
Bei der Errichtung der Seelsorgeräume – nach einem umfassenden Konsultationsverfahren und nach Beratung im Diözesanpastoralrat – leitet uns im Erzbistum Paderborn der Gedanke, dass im Loslassen von Vertrautem mehr Raum für das Wesentliche wächst, dass ein Abbau von Verwaltung mehr Raum für die Seelsorge, für die Öffnung hin zu den Armen und Benachteiligten ermöglicht. Uns verbindet die Hoffnung, dass offene und am Engagement der Gläubigen ausgerichtete Strukturen mehr Freiheit für das Evangelium fördern. Uns trägt die Überzeugung, dass durch kooperative Leitungsformen und die synodale Beteiligung der Gläubigen mehr Raum für Glauben und Gemeinschaft entsteht. Flexible Strukturen sollen lebendige und nachhaltige Initiativen und das Engagement vor Ort fördern – getragen vom gemeinsamen Ziel, das Evangelium zu verkünden, den Gottesdienst zu feiern und durch caritative Zeugnisse sichtbar und authentisch im Vorbild Jesu zu werden. Ein transformiertes Verständnis von Seelsorge und Seelsorgenden soll sich auf allen Ebenen, an allen Orten und in allen Themenfeldern entwickeln – lebendig, spürbar und synodal, auf das Ziel ausgerichtet, dass das Heilswirken Jesu Christi neu und einem transformierten Miteinander erlebbar werden kann.
Für die neu errichteten Seelsorgeräume beginnt eine Übergangsphase, in der die nächsten Schritte der Transformation vorbereitet werden: die Beauftragung der Leitung des Seelsorgeraumes, die Anpassung der pfarrlichen und vermögensrechtlichen Struktur sowie die perspektivische Neuwahl der Gremien. Diese Übergangsphase wird von einer Übergangsleitung koordiniert und aktiv sowie gemeinsam gestaltet: Die gewählten Gremien vor Ort und in den Pastoralen Räumen arbeiten Hand in Hand mit einem Übergangsrat, der synodales Miteinander initiiert und Vernetzung über bisherige Grenzen hinaus fördert. Der Übergangsrat trägt gemeinsam mit den gewählten Gremien erste pastorale Gestaltungsideen für den Seelsorgeraum zusammen. Auch hier ist die Orientierung auf die Tiefe der Ausrichtung auf Gott und die Menschen maßgeblich: Was von einer stärkeren Orientierung und Fokussierung an den Lebensthemen, den Sorgen und Nöten der Menschen und ihrer Deutung im Licht des Evangeliums inspiriert ist und sich daraufhin verändert, gewinnt an Tiefe, Authentizität, Sendungskraft und Stärke.
###§ 1
Geltungsbereich und Begriffsbestimmung
(1) Mit diesem Gesetz erfolgt eine territoriale Einteilung des Erzbistums Paderborn in Seelsorgeräume.
(2) Mit der Errichtung der Seelsorgeräume treten diese in eine befristete Übergangszeit ein, die der Koordination und Beratung hinsichtlich des Entwicklungsweges und der Vernetzung von Pfarrgemeinden und pastoralen Orten im Seelsorgeraum dient und in der die pastorale und inhaltliche Ausgestaltung des Seelsorgeraumes sowie die weiteren Transformationsschritte grundgelegt und vorbereitet werden.
(3) Die Koordinierung und Steuerung des Transformationsprozesses im Seelsorgeraum obliegt in der Übergangszeit einer Übergangsleitung.
(4) In ihren Aufgaben wird die Übergangsleitung von einem Übergangsrat begleitet und unterstützt, in dem Vertretungen der Pfarr- und Kirchengemeinden sowie pastoralen Orte in die zu treffenden Entscheidungen beratend einbezogen werden.
###§ 2
Umschreibung und Errichtung der Seelsorgeräume
(1) Im Erzbistum Paderborn werden Seelsorgeräume errichtet, die das Gebiet der folgenden Pfarrgemeinden umfassen, die, sofern nicht im Folgenden durch die Zufügung „o.e.V.“ (ohne eigene Vermögensverwaltung) markiert, zugleich als katholische Kirchengemeinden errichtet
- 1)
- Seelsorgeraum BielefeldPfarrei Christkönig BielefeldPfarrei St. Jodokus BielefeldPfarrei Heilig Geist BielefeldPfarrei St. Joseph BielefeldPfarrei Liebfrauen BielefeldPfarrei St. Meinolf BielefeldPfarrei Maria Königin BielefeldPfarrei St. Hedwig HeepenPfarrei St. Bonifatius BielefeldPfarrvikarie o.e.V. Liebfrauen JöllenbeckPfarrei St. Elisabeth BielefeldPfarrei St. Johannes Bapt. Schildesche
- 2)
- Seelsorgeraum Bigge-Olsberg, Medebach-Hallenberg und WinterbergPfarrei St. Maria und St. Erasmus AltastenbergPfarrei St. Goar HesbornPfarrvikarie o.e.V. St. Marien AntfeldPfarrvikarie St. Laurentius KüstelbergPfarrei St. Katharina AssinghausenPfarrvikarie St. Thomas Ap. LiesenPfarrei St. Martin BiggePfarrei St. Peter und Paul Medebach mit der Filialkirchengemeinde St. Johannes Ev. BergePfarrvikarie St. Antonius Eins. BraunshausenPfarrvikarie St. Engelbert Medelon mit der Filialkirchengemeinde St. Franziskus von Assisi DreislarPfarrei St. Cyriakus BruchhausenPfarrei St. Laurentius NeuastenbergPfarrei St. Servatius BrunskappelPfarrei St. Agatha NiedersfeldPfarrei St. Johannes Bapt. DeifeldPfarrvikarie St. Antonius Eins. OberschledornPfarrei St. Johannes Bapt. DüdinghausenPfarrei St. Nikolaus OlsbergPfarrvikarie St. Maria Magdalena ElkeringhausenPfarrvikarie St. Nikolaus ReferinghausenPfarrvikarie St. Laurentius ElleringhausenPfarrei St. Johannes Ev. SiedlinghausenPfarrvikarie o.e.V. St. Lucia ElpePfarrei St. Luzia und Willibrord SilbachPfarrvikarie o.e.V. St. Maria Magdalena GevelinghausenPfarrvikarie St. Antonius Eins. WiemeringhausenPfarrei St. Lambertus Grönebach mit der Filialkirchengemeinde Mariä Heimsuchung HildfeldPfarrei St. Jakobus d. Ä. WinterbergPfarrei St. Heribertus HallenbergPfarrvikarie St. Nikolaus WulmeringhausenPfarrvikarie o.e.V. St. Hubertus HelmeringhausenPfarrei St. Johannes Bapt. Züschen
- 3)
- Seelsorgeraum Brilon-MarsbergPfarrei St. Ludger AlmePfarrei St. Margaretha MadfeldPfarrei St. Johannes Bapt. und Agatha AltenbürenPfarrei St. Laurentius MeerhofPfarrei St. Markus Ev. BeringhausenPfarrvikarie St. Vitus MessinghausenPfarrei St. Vitus BontkirchenPropsteipfarrei St. Magnus NiedermarsbergPfarrvikarie Christkönig BredelarPfarrei St. Peter und Paul ObermarsbergPropsteipfarrei St. Petrus und Andreas BrilonPfarrei St. Johannes Bapt. OesdorfPfarrvikarie St. Laurentius Canstein-UdorfPfarrei St. Maria Magdalena Padberg mit der Filialkirchengemeinde Maria von der immerwährenden Hilfe HelminghausenPfarrvikarie St. Vitus ErlinghausenPfarrvikarie St. Laurentius RösenbeckPfarrei St. Antonius v. Padua EssenthoPfarrei St. Laurentius ScharfenbergPfarrei St. Fabian und St. Sebastian GiershagenPfarrei St. Dionysius ThülenPfarrei St. Hubertus Heddinghausen mit der Filialkirchengemeinde St. Sturmius LeitmarPfarrei St. Vitus WestheimPfarrvikarie St. Marien Hoppecke
- 4)
- Seelsorgeraum Büren-DelbrückPfarrei St. Antonius Eins. AhdenPfarrei St. Agatha LeibergPfarrei St. Johannes Enth. AsselnPfarrei St. Kilian LichtenauPfarrei St. Achatius AttelnPfarrei Herz Jesu LipplingPfarrei St. Agatha BleiwäschePfarrvikarie St. Antonius Eins. MantinghausenPfarrei St. Landolinus BokePfarrei St. Matthäus NiederntudorfPfarrei St. Kilian BrenkenPfarrei St. Georg OberntudorfPfarrei St. Nikolaus BürenPfarrei St. Joseph OstenlandPfarrei St. Johannes Bapt. DelbrückPfarrei St. Johannes Enth. SalzkottenPfarrvikarie Herz Jesu EspelnPfarrvikarie o.e.V. St. Marien SalzkottenPfarrei St. Marien FürstenbergPfarrvikarie St. Petrus und Paulus ScharmedePfarrei St. Vitus HaarenPfarrvikarie o.e.V. St. Meinolf SchöningPfarrei St. Johannes Nep. HarthPfarrei St. Johannes Bapt. Siddinghausen mit der Filialkirchengemeinde St. Michael WeinePfarrei St. Vitus HegensdorfPfarrei St. Antonius Eins. SteinhausenPfarrei St. Apollonia HelmernPfarrvikarie St. Marien SteinhorstPfarrvikarie St. Johannes Bapt. HerbramPfarrvikarie St. Elisabeth SudhagenPfarrvikarie St. Philippus Neri HolsenPfarrei St. Laurentius ThülePfarrvikarie St. Franziskus Xav. HoltheimPfarrei St. Petrus UpsprungePfarrei St. Johannes Nep. HövelhofPfarrei St. Bartholomäus VernePfarrvikarie Herz Jesu HövelriegePfarrei St. Birgitta WeibergPfarrvikarie St. Magdalena HusenPfarrei St. Joseph WestenholzPfarrei St. Alexander IggenhausenPfarrei St. Jodokus WewelsburgPfarrei St. Cyriakus Kleinenberg
- 5)
- Seelsorgeraum DortmundPfarrei St. Franziskus Xav. BaropPfarrei St. Clemens HombruchPfarrei Mariä Heimsuchung BodelschwinghPfarrei St. Clara HördePfarrei Herz Jesu BövinghausenPfarrei St. Christophorus HuckardePfarrei St. Antonius v. Padua BrechtenPfarrei St. Urbanus HuckardePfarrei Hl. Familie BrünninghausenPfarrei St. Petrus Canisius HusenPfarrei St. Aloysius DernePfarrvikarie St. Bonifatius KirchdernePfarrvikarie St. Stephanus DeusenPfarrei St. Patrokli KirchhördePfarrei St. Barbara DorstfeldPfarrei St. Josef Kirchlinde-RahmPfarrei St. Karl Borromäus DorstfeldPfarrei St. Liborius KörnePfarrei Hl. Schutzengel DortmundPfarrei St. Johannes Bapt. KurlPfarrei Heilig Geist DortmundPfarrei St. Michael LanstropPfarrei Heilig Kreuz DortmundPfarrei St. Magdalena LütgendortmundPfarrei Hl. Dreikönige DortmundPfarrei Heilige Familie MartenPfarrei St. Bonifatius DortmundPfarrvikarie o.e.V. St. Laurentius MartenPfarrei St. Ewaldi DortmundPfarrei St. Remigius MengedePfarrei St. Franziskus und Antonius DortmundPfarrei St. Josef NettePropsteipfarrei St. Johannes Bapt. DortmundPfarrei St. Marien OberevingPfarrei St. Martin DortmundPfarrei Christus unser Friede Oespel-KleyPfarrei St. Suitbertus DortmundPfarrei St. Franziskus ScharnhorstPfarrvikarie Maria Königin EichlinghofenPfarrei St. Immaculata ScharnhorstPfarrei St. Barbara EvingPfarrei St. Meinolfus Wambel
- 6)
- Seelsorgeraum EmschertalPfarrei Corpus Christi Castrop-RauxelPfarrei St. Dionysius HernePfarrei St. Lambertus Castrop-RauxelPfarrei St. Christophorus Wanne-Eickel
- 7)
- Seelsorgeraum Hagen-WittenPfarrei St. Johannes Bapt. BoelePfarrei St. Bonifatius HaspePfarrei St. Petrus Canisius EckeseyPfarrei St. Konrad Haspe-WesterbauerPfarrei Herz Jesu EilpePfarrei St. Bonifatius HohenlimburgPfarrei Heilig Geist EmstPfarrei Liebfrauen VorhallePfarrei St. Elisabeth HagenPfarrei Heiligste Dreifaltigkeit WittenPfarrei St. Josef HagenPfarrei St. Franziskus WittenPfarrei St. Marien HagenPfarrei St. Marien WittenPfarrei St. Meinolf HagenPfarrei St. Vinzenz WittenPfarrei St. Michael HagenPfarrei Herz Jesu Witten-BommernPfarrvikarie Heilig Kreuz Halden
- 8)
- Seelsorgeraum HellwegPfarrei Hl. Familie Bad SassendorfPfarrei Zum Guten Hirten MöhneseePfarrei St. Lambertus BremenPfarrei Heilig Kreuz SoestPfarrei St. Antonius v. Padua GeithePfarrei St. Albertus Magnus SoestPfarrei St. Agnes HammPfarrei St. Bruno SoestPfarrei St. Franziskus von Assisi HammPropsteipfarrei St. Patrokli SoestPfarrei St. Laurentius HammPfarrei St. Maria WelverPfarrei St. Peter und Paul HammPropsteipfarrei St. Walburga WerlPfarrei Jesus Christus LippetalPfarrei St. Antonius v. Padua und St. Vinzenz Wickede
- 9)
- Seelsorgeraum Herford-MindenPfarrei St. Peter und Paul Bad OeynhausenPropsteipfarrei St. Gorgonius und Petrus Apostel MindenPfarrei St. Joseph BündePfarrvikarie o.e.V. St. Ansgar MindenPfarrvikarie o.e.V. St. Johannes Ev. EidinghausenPfarrvikarie o.e.V. St. Mauritius MindenPfarrei St. Dionysius EngerPfarrvikarie o.e.V. St. Paulus MindenPfarrei St. Marien EspelkampPfarrvikarie o.e.V. St. Elisabeth von Thüringen PetershagenPfarrei St. Walburga HausbergePfarrvikarie o.e.V. St. Raphael Preuß. OldendorfPfarrei St. Johannes Bapt. HerfordPfarrvikarie St. Michael RahdenPfarrei St. Laurentius LöhnePfarrei Heilig Kreuz VlothoPfarrei St. Johannes Bapt. Lübbecke
- 10)
- Seelsorgeraum Hochsauerland-MittePfarrvikarie St. Luzia AltenilpePfarrvikarie St. Hubertus KückelheimPfarrei St. Luzia BergePfarrei St. Vinzentius LennePfarrei St. Cyriakus Berghausen mit der Filialkirchengemeinde St. Antonius Eins. ArpePfarrei Mariä Himmelfahrt MeschedePfarrei St. Kosmas und Damian BödefeldPfarrei St. Walburga MeschedePfarrei St. Marien BrachtPfarrvikarie Mariä Heimsuchung NiederlandenbeckPfarrvikarie St. Antonius Eins. BremkePfarrvikarie o.e.V. St. Hubertus NordenauPfarrei St. Severinus CallePfarrvikarie St. Agatha OberhennebornPfarrei St. Nikolaus CobbenrodePfarrei St. Gertrud OberkirchenPfarrei St. Hubertus DorlarPfarrvikarie St. Joseph ObersorpePfarrei St. Peter und Paul EslohePfarrei St. Pankratius ReistePfarrei St. Johannes Ev. EversbergPfarrei St. Jakobus d. Ä. RemblinghausenPfarrei St. Antonius Eins. FleckenbergPfarrvikarie St. Sebastian SalweyPfarrei St. Georg FredeburgPfarrei St. Alexander SchmallenbergPfarrei St. Nikolaus FreienohlPfarrei St. Andreas VelmedePfarrvikarie Herz Jesu GleidorfPfarrvikarie Heilige Familie Wehrstapel-HeinrichsthalPfarrei St. Georg GrafschaftPfarrei St. Cäcilia WenholthausenPfarrei St. Antonius Eins. GrevensteinPfarrei St. Nikolaus WennemenPfarrvikarie St. Michael HolthausenPfarrvikarie St. Blasius WestfeldPfarrei St. Lambertus KirchrarbachPfarrei St. Peter und Paul Wormbach
- 11)
- Seelsorgeraum Hochsauerland-WestPfarrei St. Antonius Eins. AllendorfPfarrvikarie o.e.V. St. Antonius v. Padua Kloster BrunnenPfarrvikarie St. Hubertus AmeckePfarrvikarie St. Antonius Eins. LangscheidPropsteipfarrei St. Laurentius ArnsbergPfarrvikarie St. Nikolaus MeinkenbrachtPfarrei St. Laurentius EnkhausenPfarrvikarie o.e.V. St. Hubertus StemelPfarrei St. Nikolaus HagenPfarrei St. Pankratius StockumPfarrei St. Martinus HellefeldPfarrei Christkönig SundernPfarrvikarie o.e.V. St. Sebastian HövelPfarrei St. Johannes Ev. SundernPfarrei St. Petri HüstenPfarrei St. Johannes Bapt. Neheim und Voßwinkel
- 12)
- Seelsorgeraum HöxterPfarrei St. Dionysius AlbaxenPfarrei St. Peter und Paul HöxterPfarrvikarie St. Vitus AlhausenPfarrei St. Bartholomäus IstrupPfarrei St. Georg AltenheersePfarrei St. Blasius KörbeckePfarrei St. Peter und Paul Bad DriburgPfarrei St. Kilian Löwen mit der Filialkirchengemeinde Mariä Heimsuchung IkenhausenPfarrei Zum Verklärten Christus Bad DriburgPfarrei St. Johannes Bapt. LüchtringenPfarrei St. Meinolf BellersenPfarrei St. Michael LütgenederPfarrei St. Liborius BergheimPfarrvikarie St. Marien LütmarsenPfarrei Heiligste Dreifaltigkeit BeverungenPfarrvikarie St. Johannes Nep. ManrodePfarrei St. Anna BödexenPfarrei St. Jakobus d. Ä. MarienmünsterPfarrvikarie St. Johannes Nep. BökendorfPfarrvikarie St. Antonius v. Padua MennePfarrei Kreuz-Erhöhung BonenburgPfarrvikarie St. Meinolf NatingenPfarrei St. Johannes Bapt. BorgentreichPfarrei St. Nikolaus NatzungenPfarrei St. Marien BorgholzPfarrei St. Saturnina NeuenheersePfarrvikarie Maria Hilfe d. Christen BorlinghausenPfarrei St. Nikolaus NieheimPfarrei Mariä Himmelfahrt BossebornPfarrvikarie St. Marien NördePfarrei St. Michael und St. Johannes Bapt. BrakelPfarrvikarie St. Kosmas und Damian OeynhausenPfarrei St. Johannes Bapt. BrenkhausenPfarrei St. Johannes Enth. OssendorfPfarrei St. Marien BruchhausenPfarrei Heilig Kreuz OttbergenPfarrei St. Vitus BühnePfarrvikarie St. Marien OttenhausenPfarrei St. Anna CalenbergPfarrei Maria Salome OvenhausenPfarrei St. Stephanus und Vitus CorveyPfarrei Mariä Himmelfahrt PeckelsheimPfarrei St. Alexander DaseburgPfarrei Mariä Himmelfahrt PömbsenPfarrei St. Katharina DösselPfarrei St. Katharina RhederPfarrei Mariä Geburt DringenbergPfarrvikarie St. Marien und St. Georg RieselPfarrei St. Liborius EissenPfarrei St. Elisabeth RimbeckPfarrvikarie St. Johannes Bapt. EntrupPfarrvikarie o.e.V. St. Marien RolfzenPfarrei St. Petri Kettenfeier ErkelnPfarrei St. Mauritius RösebeckPfarrvikarie St. Antonius v. Padua EversenPfarrei St. Dionysius SandebeckPfarrei St. Johannes Bapt. Fölsen mit den Filialkirchengemeinden St. Kilian Helmern und St. Maximilian NiesenPfarrei St. Vincentius ScherfedePfarrei St. Bartholomäus FrohnhausenPfarrvikarie St. Philippus und Jakobus SchmechtenPfarrei St. Anna FürstenauPfarrvikarie St. Agatha SiddessenPfarrei St. Peter und Paul GehrdenPfarrei St. Peter und Paul SommersellPfarrei St. Nikolaus GermetePfarrei St. Anna StahlePfarrei St. Johannes Bapt. GodelheimPfarrei St. Marien SteinheimPfarrei St. Peter und Paul GroßenederPfarrei St. Johannes Bapt. VinsebeckPfarrei St. Johannes Bapt. Hembsen mit der Filialkirchengemeinde St. Josef BellerPfarrei St. Marien Warburg-AltstadtPfarrvikarie St. Urbanus HerstePfarrei St. Johannes Bapt. Warburg-NeustadtPfarrvikarie St. Antonius v. Padua Himmighausen mit der Filialkirchengemeinde St. Luzia MerlsheimPfarrei St. Kilian WeldaPfarrei St. Margaretha HohenwepelPfarrei St. Vitus WillebadessenPfarrei St. Johannes Bapt. HolzhausenPfarrei St. Simon und Juda WormelnPfarrei St. Nikolai Höxter
- 13)
- Seelsorgeraum LippePfarrvikarie Maria Königin d. Friedens AugustdorfPfarrvikarie o.e.V. St. Marien HohenhausenPfarrei St. Georg Bad PyrmontPfarrei Heilig Kreuz Horn-Bad MeinbergPfarrei Liebfrauen Bad SalzuflenPfarrei St. Peter und Paul LagePfarrvikarie o.e.V. St. Peter und Paul BarntrupPfarrei Heilig Geist LemgoPfarrvikarie St. Martin BlombergPfarrei St. Marien LügdePfarrvikarie o.e.V. Heilig Geist BösingfeldPfarrei St. Michael OerlinghausenPfarrei Heilig Kreuz DetmoldPfarrei St. Joseph und St. Laurentius Schieder-SchwalenbergPfarrvikarie o.e.V. St. Marien DetmoldPfarrei St. Kilian SchötmarPfarrei St. Michael Falkenhagen
- 14)
- Seelsorgeraum Lippstadt-RüthenPfarrei St. Johannes Bapt. AllagenPfarrei St. Martinus HörstePfarrei St. Nikolaus AltengesekePfarrei St. Clemens KallenhardtPfarrei St. Gervasius und Protasius AltenrüthenPfarrei St. Barbara LangeneickePfarrei St. Pankratius AnröchtePfarrei St. Johannes Bapt. LangenstraßePfarrei St. Johannes Ev. Bad WesternkottenPfarrvikarie Maria Frieden LipperbruchPfarrei St. Pankratius BeleckePfarrei St. Michael LipperodePfarrei St. Martinus BenninghausenPfarrei St. Bonifatius LippstadtPfarrei St. Michael BergePfarrei St. Elisabeth LippstadtPfarrei St. Dionysius BökenfördePfarrei St. Joseph LippstadtPfarrei Mariä Himmelfahrt CappelPfarrei St. Nicolai LippstadtPfarrvikarie o.e.V. St. Hubertus DrewerPfarrei St. Pius LippstadtPfarrei St. Maria Magdalena EffelnPfarrei St. Ursula MeistePfarrvikarie o.e.V. St. Antonius Eins. EickelbornPfarrei St. Alexander MellrichPfarrei St. Laurentius ErwittePfarrvikarie St. Johannes Ev. MenzelPfarrei St. Severinus EsbeckPfarrei St. Vitus MönninghausenPfarrei St. Cyriakus GesekePfarrei St. Margaretha MülheimPfarrei St. Marien GesekePfarrvikarie St. Antonius Eins. OestereidenPfarrei St. Petri GesekePfarrei St. Johannes Bapt. und St. Nikolaus RüthenPfarrei St. Clemens HellinghausenPfarrei St. Pankratius StörmedePfarrei St. Christophorus HirschbergPfarrei St. Johannes Enth. SuttropPfarrei St. Pankratius HoinkhausenPfarrvikarie St. Barbara und Antonius WaldhausenPfarrei St. Cyriakus HornPfarrei St. Pankratius Warstein
- 15)
- Seelsorgeraum Märkisches SauerlandPfarrei St. Lambertus AffelnPfarrei St. Josef LendringsenPfarrei St. Blasius BalvePfarrei St. Kilian LetmathePfarrvikarie St. Johannes Bapt. BargePfarrvikarie o.e.V. St. Josef LetmathePfarrei St. Nikolaus BeckumPfarrei Herz Jesu Letmathe-GrünePfarrvikarie St. Agatha BlintropPfarrei Mariä Himmelfahrt Letmathe-OestrichPfarrei St. Maria Magdalena BösperdePfarrvikarie St. Barbara MellenPfarrei St. Antonius Eins. EisbornPfarrei Heilig Kreuz MendenPfarrei Heilige Dreikönige GarbeckPfarrei St. Marien MendenPfarrvikarie St. Antonius Eins. HalingenPfarrei St. Vincenz MendenPfarrei St. Vitus HemerPfarrei St. Walburgis MendenPfarrvikarie Herz Jesu HennenPfarrvikarie o.e.V. St. Paulus MendenPfarrvikarie Christ-König HüingsenPfarrvikarie o.e.V. St. Aloysius OberoesbernPfarrei St. Pankratius IserlohnPfarrvikarie o.e.V. Maria Frieden OberrödinghausenPfarrvikarie St. Georg KüntropPfarrvikarie Mariä Heims. und St. Apollonia SchwittenPfarrvikarie St. Johannes Bapt. LangenholthausenPfarrei St. Gertrudis und St. Johannes Ev. Sümmern
- 16)
- Seelsorgeraum PaderbornPfarrei St. Walburga AlfenPfarrei Herz Jesu PaderbornPfarrei Heilig Kreuz AltenbekenPfarrei St. Bonifatius PaderbornPfarrei St. Marien Bad LippspringePfarrei St. Georg PaderbornPfarrei St. Martin Bad LippspringePfarrei St. Hedwig PaderbornPfarrvikarie St. Alexius BenhausenPfarrei St. Heinrich PaderbornPfarrei St. Dionysius BukePfarrei St. Julian PaderbornPfarrei St. Margaretha DahlPfarrei St. Laurentius PaderbornPfarrei St. Meinolfus DörenhagenPfarrei St. Liborius PaderbornPfarrei St. Dionysius ElsenPfarrei St. Marien PaderbornPfarrei St. Simon und Judas Thaddäus EttelnPfarrvikarie o.e.V. St. Marien SchlangenPfarrei St. Michael KirchborchenPfarrei Hl. Martin Schloß NeuhausPfarrei St. Joseph MarienlohPfarrei St. Johannes Bapt. SchwaneyPfarrei St. Marien NeuenbekenPfarrei St. Johannes Bapt. WewerPfarrvikarie St. Laurentius Nordborchen
- 17)
- Seelsorgeraum Rietberg-WiedenbrückPfarrvikarie o.e.V. Herz Jesu BatenhorstPfarrei St. Ursula Schloß HoltePfarrvikarie St. Marien und St. Nikolaus Borgholzhausen-BrinckePfarrei St. Heinrich SendePfarrei St. Laurentius ClarholzPfarrei St. Vitus St. VitPfarrei Heilig Kreuz GüterslohPfarrvikarie St. Hedwig SteinhagenPfarrei St. Pankratius GüterslohPfarrei St. Johannes Ev. StockkämpenPfarrei Herz Jesu HallePfarrei St. Johannes Bapt. StukenbrockPfarrei St. Christina HerzebrockPfarrvikarie St. Achatius StukenbrockPfarrei St. Maria Immaculata KaunitzPfarrvikarie St. Judas Thadd. SürenheidePfarrei St. Lambertus und Laurentius LangenbergPfarrei St. Anna VerlPfarrvikarie St. Joseph LiemkePfarrei St. Michael VersmoldPfarrei St. Clemens RhedaPfarrei St. Aegidius WiedenbrückPfarrei St. Johannes Bapt. RietbergPfarrei St. Pius Wiedenbrück
- 18)
- Seelsorgeraum Siegen-WittgensteinPfarrei St. Marien Bad BerleburgPfarrei St. Theresia v. Kinde Jesu NeunkirchenPfarrei St. Petrus und Anna Bad LaasphePfarrvikarie o.e.V. Herz Jesu NiederdielfenPfarrei St. Augustinus Dahlbruch (Keppel)Pfarrei St. Johannes Bapt. RödgenPfarrvikarie Namen Jesu Dreis-TiefenbachPfarrei St. Laurentius RudersdorfPfarrvikarie Christus König ErndtebrückPfarrvikarie o.e.V. St. Nikolaus SalchendorfPfarrvikarie o.e.V. St. Johannes Ev. GernsdorfPfarrei Christkönig SiegenPfarrei St. Cäcilia IrmgarteichenPfarrei St. Johannes der Täufer SiegenPfarrei St. Johannes Bapt. KreuztalPfarrvikarie St. Sebastian WalpersdorfPfarrvikarie St. Ludger und Hedwig KrombachPfarrei Heilige Familie WeidenauPfarrei St. Martin NetphenPfarrei St. Martinus Wilnsdorf
- 19)
- Seelsorgeraum SüdsauerlandPfarrvikarie Herz Jesu AlbaumPfarrvikarie St. Antonius Eins. MarmeckePfarrei St. Agatha AltenhundemPfarrvikarie St. Agatha MaumkePfarrei St. Johannes Bapt. AttendornPfarrei St. Bartholomäus MeggenPfarrei St. Joseph BamenohlPfarrvikarie St. Barbara und Luzia NegerPfarrvikarie St. Elisabeth BenolpePfarrei St. Georg Neuenkleusheim mit der Filialkirchengemeinde St. Joseph AltenkleusheimPfarrei St. Agatha BilsteinPfarrei St. Augustinus NeulisternohlPfarrvikarie St. Joseph BlechePfarrvikarie St. Maria Immaculata OberelspePfarrei St. Mariä Heimsuchung Kohlhagen (Brachthausen)Pfarrei St. Lambertus OberhundemPfarrei St. Clemens DrolshagenPfarrvikarie St. Luzia OberveischedePfarrei St. Martin DünschedePfarrei St. Burchard OedingenPfarrei St. Jakobus d. Ä. ElspePfarrei St. Marien OlpePfarrvikarie St. Margaretha EnnestPfarrei St. Martinus OlpePfarrei St. Johannes Nep. FinnentropPfarrvikarie o.e.V. Heilig Geist OlpePfarrei St. Matthias Fretter mit der Filialkirchengemeinde St. Georg SchöndeltPfarrvikarie St. Hubertus OttfingenPfarrei St. Antonius Eins. GerlingenPfarrei St. Dionysius RahrbachPfarrei St. Nikolaus GrevenbrückPfarrvikarie St. Nikolaus RehringhausenPfarrvikarie St. Peter und Paul HalberbrachtPfarrei St. Cyriakus RhodePfarrei St. Antonius Eins. HeggenPfarrei St. Marien RömershagenPfarrei St. Katharina HeinsbergPfarrei St. Antonius Eins. RönkhausenPfarrei St. Hippolytus HeldenPfarrei St. Jodokus SaalhausenPfarrvikarie St. Antonius v. Padua HillmickePfarrei St. Georg SchliprüthenPfarrvikarie St. Antonius Eins. HofolpePfarrei Mariä Himmelfahrt SchönholthausenPfarrei St. Kunibertus HünsbornPfarrvikarie St. Laurentius SchreibershofPfarrvikarie St. Antonius Eins. IseringhausenPfarrvikarie St. Johannes Bapt. SerkenrodePfarrei St. Peter und Paul KirchhundemPfarrvikarie St. Antonius Eins. Silberg-VarstePfarrei St. Servatius KirchveischedePfarrei St. Johannes Bapt. Welschen EnnestPfarrei St. Johannes Bapt. LangeneiPfarrei St. Severinus WendenPfarrei St. Anna LenhausenPfarrvikarie St. Antonius v. Padua WindhausenPfarrvikarie St. Jakobus d. Ä. LichtringhausenPfarrvikarie o.e.V. St. Bartholomäus WürdinghausenPfarrvikarie St. Joseph Listerscheid
- 20)
- Seelsorgeraum UnnaPfarrei St. Agnes BausenhagenPfarrei Herz Jesu LünenPfarrei Heilig Geist BergkamenPfarrei Herz Jesu Lünen-BrambauerPfarrei St. Marien FröndenbergPfarrei St. Barbara Lünen-BrambauerPfarrei St. Barbara Bönen und HeerenPfarrei Herz Mariä Lünen-HorstmarPfarrei Heiliger Franziskus HolzwickedePfarrei Hl. Familie Lünen-SüdPfarrei Hl. Kreuz KamenPfarrei St. Marien SchwertePfarrvikarie o.e.V. St. Konrad LangschedePfarrei St. Katharina Unna
- 21)
- Seelsorgeraum WaldeckPfarrei St. Johannes Bapt. ArolsenPfarrei St. Marien KorbachPfarrei St. Liborius Bad WildungenPfarrvikarie St. Maria Himmelfahrt WaldeckPfarrei St. Peter und Paul EppePfarrvikarie St. Augustinus WillingenPfarrvikarie o.e.V. St. Michael Hillershausen
(2) Die Seelsorgeräume umfassen ferner die Missiones cum cura animarum für die Gläubigen anderer Muttersprache, die ihren Sitz im Gebiet des Seelsorgeraumes haben.
###§ 3
Auflösung der Dekanate
(1) Mit Errichtung der Seelsorgeräume werden die Dekanate Paderborn, Bielefeld-Lippe, Büren-Delbrück, Dortmund, Emschertal, Hagen-Witten, Hellweg, Herford-Minden, Hochsauerland-Mitte, Hochsauerland-Ost, Hochsauerland-West, Höxter, Lippstadt-Rüthen, Märkisches Sauerland, Rietberg-Wiedenbrück, Siegen, Südsauerland, Unna und Waldeck aufgelöst.
(2) Zum Zeitpunkt der Errichtung der Seelsorgeräume erlöschen die Ämter der Dechanten sowie der stellvertretenden Dechanten.
(3) Sofern nicht anders bestimmt, nimmt der Übergangsleiter im Seelsorgeraum die bisher diözesanrechtlich dem Dechanten zugewiesenen Aufgaben wahr, insbesondere die in §§ 4 und 5 des Statuts für die Dekanate aufgeführten Aufgaben.
(4) Sofern nicht im Einzelfall anderweitig verfügt wird, bleiben sonstige für den Bereich der bisherigen Dekanate erteilte Seelsorgeaufträge bestehen und sind auf Ebene des Seelsorgeraumes unter Zuordnung zum Übergangsleiter wahrzunehmen.
(5) Hinsichtlich aller übrigen auf der Ebene der bisherigen Dekanate hauptamtlich bzw. hauptberuflich wahrgenommenen Aufgaben und Dienste erfolgt, sofern erforderlich, die Neuregelung im Rahmen des geltenden Dienstrechts.
###§ 4
Übergangsleitung
(1) Die Übergangsleitung des Seelsorgeraumes wird durch Dekret des Ortsordinarius benannt. Sie besteht zumindest aus einem Priester als Übergangsleiter. Der Ortsordinarius entscheidet nach Anhörung des Übergangsleiters, ob weitere Personen nach dem Modell der geteilten Leitung an der Übergangsleitung beteiligt werden.
(2) Nach Anhörung des Übergangsleiters kann der Ortsordinarius weitere Priester als stellvertretende Übergangsleiter benennen, die den Übergangsleiter im Verhinderungsfall in der Wahrnehmung aller Vollmachten und Aufgaben vertreten und denen der Übergangsleiter die Wahrnehmung konkret bezeichneter Aufgaben delegieren kann.
(3) Der Übergangsleitung ist ein Team zugeordnet, dass diese in den ihr zukommenden Aufgaben unterstützt. Mitglieder des Übergangsteams werden auf Vorschlag der Übergangsleitung durch den Ortsordinarius beauftragt, ferner können Mitglieder der Pastoralteams mit Zustimmung Ihres zuständigen Vorgesetzten durch die Übergangsleitung zur Mitarbeit im Übergangsteam beauftragt werden (vgl. § 6). Für die administrativen Aufgaben zur Gestaltung der Übergangsphase wird seitens des Erzbistums Paderborn ein Budget zur Verfügung gestellt und der Übergangsleitung eine Geschäftsstelle zugeordnet.
(4) Die Übergangsleitung trägt Sorge dafür, dass der Entwicklungsprozess im Seelsorgeraum als geistlicher Weg der Entwicklung und Erneuerung gestaltet wird und nimmt ihre Aufgabe im Modell des geistlichen Leitens und Führens wahr. Hierbei sorgt sie für Orientierung in der offenen Situation des Übergangs, für Beteiligungsformate und -möglichkeiten sowie für den Aufbau guter Voraussetzungen für spätere Leitungsstrukturen durch Profilbildung und die Identifikation von relevanten Akteuren und hält hierfür den Kontakt zu den Pfarrgemeinden und pastoralen Orten des Seelsorgeraumes sowie zu den für die pastorale Transformation verantwortlichen Personen im Erzbischöflichen Generalvikariat.
(5) Die Übergangsleitung wird bis zum Amtsantritt der Leitung des Seelsorgeraumes ernannt.
###§ 5
Rechte und Pflichten des Übergangsleiters
(1) Der Übergangsleiter gestaltet und koordiniert als Beauftragter des Erzbischofs die Abstimmungs- und Entwicklungsprozesse der Übergangsphase und sorgt für die Beteiligung haupt- und ehrenamtlich Engagierter.
(2) Der Übergangsleiter hat das Recht und die Pflicht, Schwierigkeiten und Hindernisse bei der Erledigung seiner Aufgaben dem Ortsordinarius vorzutragen.
(3) Der Übergangsleiter leitet als Vorsitzender, gemeinsam mit weiteren Vorstandsmitgliedern, den Übergangsrat. Sofern die Übergangsleitung mehrere Personen aufweist, kann der Vorsitz durch eine andere Person der Übergangsleitung wahrgenommen werden.
(4) Der Übergangsleiter ist Vorgesetzter der der Übergangsleitung im Übergangsteam unmittelbar zugeordneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
###§ 6
Einbeziehung der Leitungen der Pastoralen Räume sowie der Pastoralteams
(1) Die die im Gebiet des Seelsorgeraums tätigen kanonischen Pfarrer und Pfarradministratoren, gemäß can. 517 § 2 CIC ernannten Pfarrbeauftragten und Moderatoren sowie die Leitungen der Missiones cum cura animarum mit Sitz im Seelsorgeraum sind zur Unterstützung der Übergangsleitung bei der Erfüllung der ihr zugewiesenen Aufgaben verpflichtet und unterstützen diese nach Kräften. Durch den Übergangsleiter werden sie regelmäßig zu einer Leiterkonferenz eingeladen, in der sie unter seinem Vorsitz die gemeinsamen Aufgaben besprechen, insbesondere zur Abstimmung des Einsatzes der pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und zur Unterstützung der Arbeit der Übergangsleitung und des Übergangsrates.
(2) Sofern die Mitwirkung von Mitgliedern der Pastoralteams an den Entwicklungsprozessen im Seelsorgeraum erforderlich ist, wird der Personaleinsatz einvernehmlich durch die Übergangsleitung mit der Leitung des Pastoralen Raumes oder Pastoralverbunds abgestimmt. Sollte keine Einigung hinsichtlich des Personaleinsatzes getroffen werden können, trifft der Ortsordinarius diesbezügliche Entscheidungen.
###§ 7
Aufgaben des Übergangsrates
(1) Der Übergangsrat fördert die Netzwerkbildung im umschriebenen Seelsorgeraum und bezieht hierbei die Pfarr- und Kirchengemeinden sowie pastoralen und caritativen Orte ein. Er fungiert als Bindeglied der gewählten Gremien der Pastoralen Räume und Pastoralverbünde hinweg und bringt Pfarreien, Vereine, Verbände und gewachsene pastorale Strukturen auf Ebene des Seelsorgeraumes miteinander ins Benehmen.
(2) Die in der Übergangsphase erfolgenden Beschlüsse des Übergangsrates haben beratenden Charakter und erfolgen unbeschadet der Rechte der in den Pfarreien des Seelsorgeraumes tätigen kanonischen Pfarrer, Pfarradministratoren und anderer pfarrlicher Leitungen sowie unbeschadet der gesetzlich bestimmten Zuständigkeiten der Kirchenvorstände und der pastoralen Gremien und Räte.
(3) Unter Berücksichtigung der pastoralen Situation im Seelsorgeraum, unter Beachtung der regionalen Eigenheiten des Seelsorgeraumes und der Vorgaben des Erzbistums entwickelt der Übergangsrat Grundlagen und Optionen für die pastorale und vermögensrechtliche Gestaltung des Seelsorgeraumes („Profilentwicklung Phase 2“). Die konkrete Festlegung und Umsetzung erfolgt mit dem Einsatz der Leitung der Seelsorgeräume.
(4) In der Transformation der pfarrlichen Struktur des Seelsorgeraumes wird der Übergangsrat durch den Ortsordinarius angehört.
(5) Mit Antritt ihres jeweiligen Amtes gehören die Mitglieder der Leitung des Seelsorgeraumes dem Übergangsrat an, der Vorsitz des Übergangsrates wird von seinem Amtsantritt an durch den leitenden Pfarrer des Seelsorgeraumes wahrgenommen.
(6) Der Übergangsrat erlischt mit Vollzug der Änderungen der pfarrlichen Struktur im Seelsorgeraum.
###§ 8
Zusammensetzung des Übergangsrats
(1) Dem Übergangsrat gehören neben der Übergangsleitung jeweils an:
- die im Gebiet des Seelsorgeraums tätigen kanonischen Pfarrer und Pfarradministratoren, gemäß can. 517 § 2 CIC ernannte Pfarrbeauftragte und Moderatoren sowie die Leitungen der Missiones cum cura animarum mit Sitz im Seelsorgeraum;
- die im Gebiet des Seelsorgeraumes tätigen Verwaltungsleitungen;
- weitere Mitglieder der im Gebiet des Seelsorgeraumes tätigen Pastoralteams;
- Vertretungen von für den Seelsorgeraum bedeutenden pastoralen Orten und kirchlichen oder caritativen Einrichtungen;
- Vertretungen der im Gebiet des Seelsorgeraumes konstituierten Räte der Pfarrei(en) oder Pastoralverbundsräte sowie der in den Missiones cum cura animarum konstituierten Pastoralräte;
- Vertretungen der Kirchenvorstände der im Gebiet des Seelsorgeraumes bestehenden Kirchengemeinden.
(2) Die Mitglieder des Übergangsrates werden für den Zeitraum der Übergangszeit des Seelsorgeraumes ernannt.
(3) Die Benennung der Vertretungen gemäß Abs. 1 lit. c) obliegt der Übergangsleitung nach Anhörung der beteiligten Pastoralteams. Hierbei ist darauf zu achten, dass die Pastoralteams aller beteiligten Seelsorgeeinheiten paritätisch vertreten sind und dass nach Möglichkeit Vertretungen aller seelsorglichen Berufsgruppen (Priester, Ständige Diakone, Gemeinde- und Pastoralreferentinnen und -referenten) teilnehmen. Die Gesamtzahl der Vertretungen der Pastoralteams ist so zu bemessen, dass die Zahl der Mitglieder gemäß Abs. 1 lit. a) – c) die Zahl der Mitglieder gemäß Abs. 1 lit. d) – f) nicht übersteigt.
(4) Die Benennung der Vertretungen gemäß Abs. 1 lit. d) obliegt der Übergangsleitung nach Anhörung der übrigen Mitglieder des Übergangsrates.
(5) Die Benennung der Vertretungen gemäß Abs. 1 lit. e) erfolgt durch die auf Ebene der Pastoralen Räume bzw. Pastoralverbünde bestehenden Gremien; sollte sich im früheren Dekanat, in dem der Seelsorgeraum gebildet wurde, ein Dekanatspastoralrat konstituiert haben, sind die bisherigen Mitglieder dieses Rates als Vertretungen gemäß Abs. 1 lit. e) zu benennen.
(6) Die Benennung der Vertretungen gemäß Abs. 1 lit. f) erfolgt durch die Finanzausschüsse bzw. durch die Kirchenvorstände.
(7) Durch die Übergangsleitung ist mit Blick auf die Arbeitsfähigkeit des Übergangsrates im Vorfeld festzulegen, wie viele Vertretungen jeweils durch die pastoralen Gremien und Kirchenvorstände entsandt werden können. Bei der Entsendung ist möglichst darauf zu achten, dass eine hinsichtlich des Geschlechts als auch hinsichtlich des Alters gleichmäßige Auswahl getroffen wird. In aller Regel sollen dem Übergangsrat nicht mehr als 40 Mitglieder angehören.
(8) Die Mitgliedschaft im Übergangsrat endet außer durch Tod
- bei Mitgliedern gemäß Abs. 1 lit. a) – c), e) – f) durch Wegfall des Amtes bzw. durch Wegfall der Mitgliedschaft im entsendenden Gremium;
- bei Mitgliedern gemäß Abs. 1 lit. d) – f) durch Rücktritt, der gegenüber dem Vorsitzenden schriftlich zu erklären ist;
oder durch Aufhebung der Mitgliedschaft, die aus schwerwiegenden Gründen, insbesondere bei grober Pflichtwidrigkeit, auf Antrag der Übergangsleitung nach Anhörung des oder der Betroffenen durch den Ortsordinarius ausgesprochen werden kann. Eine grobe Pflichtwidrigkeit liegt insbesondere vor, wenn eine kirchenfeindliche Betätigung erfolgt, die nach den konkreten Umständen objektiv geeignet ist, die Glaubwürdigkeit der Kirche zu beeinträchtigen.
Nach Ausscheiden eines Mitglieds ist eine Nachfolge für die restliche Dauer der Übergangszeit zu bestimmen.
(9) Weitere Personen, insbesondere Mitglieder der Übergangsteams, können dem Übergangsrat nach Maßgabe der Übergangsleitung mit beratendem Stimmrecht angehören.
###§ 9
Arbeitsweise des Übergangsrates
(1) Der Übergangsrat tritt mindestens einmal im Vierteljahr zusammen.
(2) Der Übergangsrat wird von einem Vorstand geleitet, dem der Übergangsleiter als Vorsitzender angehört. Durch den Übergangsrat werden jeweils ein Mitglied aus den Reihen der Vertretungen gemäß § 8 Abs. 1 lit. e) und f) als Mitglieder des Vorstands hinzugewählt.
(3) Der Vorstand bereitet die Sitzungen vor und lädt unter Angabe der Tagesordnung mindestens eine Woche vor dem Termin zu den Sitzungen ein. Die Einladung kann in Schrift- oder Textform erfolgen.
(4) Der Übergangsrat ist beschlussfähig, wenn, ordnungsgemäß geladen, mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Er fasst seine Beschlüsse mit absoluter Mehrheit der anwesenden Mitglieder, anzustreben ist ein konsensualer, gemeinsam geistlich getragener Entscheidungsprozess.
(5) Die Sitzungen des Übergangsrats werden in der Regel in Präsenz durchgeführt, können aber auch in Form virtueller (Hybrid-)Sitzungen durchgeführt werden, insbesondere in Form von Web- oder Videokonferenzen.
(6) Für die Arbeit an einzelnen Themen können durch den Übergangsrat Ausschüsse eingerichtet werden. Diese Ausschüsse verbinden und verständigen Themen, Netzwerke und Ortsstrukturen in enger Abstimmung mit den gewählten Gremien bis zur Neuwahl in den dann geltenden Pfarreistrukturen mit dem Übergangsrat.
(7) Die Sitzungen finden nicht öffentlich statt, um die vertrauliche Zusammenarbeit und die Entstehung gemeinsam getragener Konzepte zu unterstützen. Die im Übergangsrat erfolgten Abstimmungen werden insbesondere in die Pastoralteams, pastoralen Gremien und Kirchenvorstände im Seelsorgeraum kommuniziert, damit sie in die durch die vorgenannten Gremien zu vollziehenden Entscheidungsprozesse einbezogen werden können. Auf geeignete Weise sind zudem die Gläubigen und die Öffentlichkeit über die im Übergangsrat abgestimmten Beschlüsse zu unterrichten.
(8) Die Beratungsergebnisse sind unter Angabe des Tages und des Ortes, der Anwesenden und des Abstimmungsergebnisses zu protokollieren.
###§ 10
Inkrafttreten
Die vorgenannten Bestimmungen treten mit Wirkung vom 1. Adventssonntag 2026 (29. November 2026) in Kraft.